Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

S0 I. Theil XIV. Abhandlung. 
und eine besondere Commission (nach 8. 44) erstattet einen Bericht über 
die finanzielle Lage desselben. | 
S. 37. , In der Generalversammlung im Monate December 
werden die reglementarischen Fragen besprochen und erlediget, deren Ent- 
scheidung durch die Wahrnehmungen im Laufe des Jahres für nothwendig 
erkannt worden ist. Es findet ferner die im 8. 21 näher bestimmte theil- 
weise Erneuerung der Glieder des Verwaltungsrathes und der beständigen 
Vereingabtheilungen Statt. 
S. 38. Außerordentliche Bersammlungen des Vereins werden 
in besonders wichtigen , keinen Aufschub leidenden Fällen durch den Vor- 
steher einberufen. Ihre Sikßzungen und Verhandlungen finden unter voll- 
ständiger Beobachtung der Formen ordentlicher Versammlungen Statt. 
8. 39, Die in den vorstehenden Paragraphen 34 bis einschlüfsig 
39 genannten ordentlichen und außerorventlichen Bersammlungen sind 
allein berechtiget, gültige und entscheidende Beschlüsse über Vereinsange- 
legenheiten zu fassen. Die Beschlußfassung geschieht naß Stimmenmehr- 
heit. (Es kann jedoch nur abgestimmt werden , wann die Anzahl der An- 
wesenden, ni<t zum Verwaltungsrathe gehörigen Stimmberechtigten 
wenigstens doppelt so groß ist, als jene des vollzähligen Verwaltungsrathes. 
S. 40. Endlich finden auch Zusammentretuugen zu Besprechun- 
gen Statt, über vorher von dem Verwaltungsrathe bekannt gegebene , 
den Zwefen des Bereins entiprechende Gegenstände. 
Stebentes Egapitel. 
Verwaltung des Voreinsvermögens. 
8. 41. Die Oberaufficht über die Gebahrungen mit dem Ein- 
fommen und dem Vermögen des Vereins von jeder Art, steht dem Vor- 
steher zu, Die mit den im 8. 28 genannten Geschärten beauftragten Mit- 
glieder des Verwaltungsrathes führen die Aufsicht über die , jedem dersel- 
ben inshesvndere zugewiesenen Bestandtheile des Vermögens, 
8. 42, Die gewöhnlichen Auslagen des Vereins für seine ökono- 
mischen Bedürfnisse , für die Besoldungen , für die Anschaffung oder Ver- 
mehrung der Bücher- und anderer Sammlungen, für Kosten verursachende 
Arbeiten der Abtheilungen, für Prämien u. f. w. werden aus den jähr- 
lien Beiträgen , und den Zinsen des Stammcapitals bestritten. 
3. 43. Jeder Vorschlag der zu einer Ausgabe führt , und die 
Grenzen der Gebahrungen überschreitet , welche dem Ermessen des Ver- 
waltungsraihes oder seiner einzelnen Mitglieder durch die Geschäftsordnung 
oder einen Vereinsbeschluß überlassen sind, wird den Gutachten der betres- 
feaden beständigen Abtheilungen, wenn er ungewöhnlicher Art seyn sollte, 
einer hierzu bestellten außerordentlichen Commission zugewiesen, auf deren 
Bericht sodann die Monatversammlung des Bereins beschließt, ob und in 
welchem Betrage die Auslage zu machen sey. | Die Gebarung mit den 
Theilen des Stammvermögens steht aber nur einer Generalversammlung zu. 
S. 344. Das Cassawesen des Vereins steht zunächst unter der be- 
sondern Aufsficht des mit der Cassaverwaltung beauftragten Mitgliedes des 
Verwaltungsrathes , der bei Anständen die dazu geeignete beständige Ab- 
theilung zu Rathe zieht. Der Cassaverwalter darf nur diejenigen Anwei- 
sungen anderer, mit besonderen Aufträgen betrauter Mitglieder des Ver- 
waltungsrathes bezahlen lassen , welche mit der Genehmigung des Ver- 
einsvorstehers versehen find. Er 'hat der im Monat April Statt findenden 
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