358 1. Theil XIV. Abhandlung.
sungsart zufrieden, so erfolgt die Abzahlung gegen Einlegung des
vorschriftmäßigen. Reverses , welcher nebst der Empfangsbestätigung
die IEE enthält, bezüglich dieser Einlösung weder an das al-
lerhöbste Arar , noh an den Einlösungsfond irgend einen Anspruch
mehr zu machen.
Hofkammerd. vom 10. Oct. 1833, Hofz. 40685, Rggsz. 57487.
Übrigens ist vor Voilegung von Gewerbs - Einlösungsgesuchen
jedesmal die Hof- und n. os. Kammerprocuratur um ihr Gutachten über
den Besitztitel des Einlösungswerbers zu vernehmen.
Hofkammerd, vom 1. August 1837, Hofz. 24694, Rggsz. 45709.
8. 954.
Sg) 4uss<hließende Privilegien.
Mit allerh. Entschl. vom 4, August und 8. Dec. 1820, wurde
über den Vorschlag der bestandenen Commerz. Hofcommission ein
gleichförmiges System der Verleihung ausschl. Privilegien für
Erfindungen und Verbesserungen im Gebiete der Industrie eingeführt,
damit durch dasselbe auf. die Aufmunterung des Erfindungsgeistes ,
und auf die Belebung der Nationaldetriebsamkeit günstig gewirkt werde,
Zufolge dieses Systems wurde der Grund saß aufgestellt,
daß sich bei vorkommenden Gesuchen um Verleihung
von Privilegien in keine wie immer geartete Erhe-
bung über die Neuheit und Nüßlichkeit der Erfin-
dung eingelassen werden soll. Diesem Patente folgte jedoch
ein neues Patent vom-31. März 1832, wodurch das frühere, so
wie alle nacßgefolgten sich darauf beziehenden kundgemachten Erläu-
terungen , unbeschadet der aus jenen Geseßen bereits erworbenen zu
schüßenden Rechte , außer Wirksambeit geseßt wurden.
„Patent vom 31. März 1832, 65. 30.
a) Über das Privilegiensystem vom Jahre 1820 , S. Samml. d. Ges. u.
Bdgn. über die Verleihung ausschließender Privilegien auf neue Erfindun-
gen und Berbesserungen im Gebiete der Industrie nebst einem Anhange
der Vorschrissen über die Verleihung ausschließender Privilegien auf die
Dampfschiffahrt in Joseph Harkups : Beiträge zur Kenntniß des Handels-
und der Gewerbsverfassung des österreichischen Kaiserstates mit vorzügli-
<Der Rücksicht auf die Gesehbgebung über die Erfindungsprivilegien. Wien ,
1829.
Siehe dießfalls das österreichische Privilegienrecht in politisch - eivilrechtli-
<er und technischer Beziehung erläutert und durch Beispiele , Rechtsfälle
und Formulare practisch dargestellt. Nebst einem Anhange über die be-
züglich der Dampfschiffahrt, Dampimaschinen und Eisenbahnen erlassenen
gesezlichen Vorschrifien. Von B. L. 3. S. Kardä, Doctor der Nechte, Wien
1842 , dann Geist der österreichischen Gesesßgebung zur Aufmunterung der
Erfindungen im Fache der Industrie , von Hofrath Anton yon Krauß.