Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

Von dem Gewerbs- und Handelswesen. 8 
ng des 6. 558. 
Wg Inwiefern das Patent vom Jahre 1832 auch für die 
dT Gerichtsbehörden Gültigkeit hat. 
| In Folge Hofd. vom 14. Sept. 1832, Z. 5529 hat das durc 
57487. die politische Behörde bereits öffentlich kundgemachte Patent über die 
jesuchen Privilegien vom 31. Marz 1832, insofern sich die Anordnung 
en.über desselben auf Gerich t8bebhörden beziehen ,/ den lehtern zur 
Nachachtung zu dienen. 
45709. Note des Appell. Gerichts vom 24. Sept. 1832, Ngg8z. 54379. 
6. 536. 
In Beziehung auf die Detailsäusführung hat es 
bei dem älteren Verfahren zu verbleiben. 
wurde In Beziehung auf die Detailsführung und den Geschäftsgang 
on. ein hat es jedoch bei der bisherigen Übung zu verbleiben. Sollte indessen 
n für die Landesstelle eine Vereinfachung der Manipulation in einem oder 
führt, dem anderen Puncte für angemessen finden, so hat sie die Vorschläge 
eistes , darüber zu erstatten. 
werde, Hofkammerd. vom 16. August 1832 - Hofz- 33089 , Rggsz - 
estellt, 45432: 
ung Es ist also nothwendig, alle diejenigen früheren Geseße, und 
7 rhe- Verordnungen hier anzuführen, welche sich auf die Detailausführung 
in und den Geschäftsgang beziehen und noch in Übung sind. 
Ed so 6. 557. 
121 Ordnung, wievon dem nun geltenden Privilegien- 
systeme zu handeln ist 
Von dem nun geltenden Privilegiensysteme wird in folgender 
Ordnung gehandelt : 
Gef. 1. a) von den Gegenständen der ausschließenden Privilegien z 
Fan b) von dem Verfahren zur Erlangung derseiben z 
IN 6) von den Privilegien - Taxen; 
andels- d) von den mit dem ausschließenden Privilegium verbundenen 
vrzügli- Vortheilen und Befugnissen z 
Wien , e) von dem Anfange, der Dauer und dem Umfange ber aus» 
rechlli- schließenden Privilegien ; 
htsfälle f) von dem Erlöschen / und 
die be- g) von Einregistrirung derselben ; 
assenen bh) von dem Verfahren bei entstehenden Streitigkeiten , und 
. Wien von der Strafsanction. 
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459
	        
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