Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

Yon dem Gewertbs- und Handelswesen. 323 
1d durch 
e sohin &) Von den Privilegientaxren, 
jebürdet 
wo die 
r< Zu- | S. 576. 
ndlung Nach welchem Verhältniß die Privilegtentaxen zu 
evst he- bestimmen sind. 
ande Die Privilegientaxen sind nac< Verhältniß der Dauerzeit der 
Privilegien (8. 13“ des Patents) zu entrichten , und hat der Privi- 
n Be- legienwerber selbst zu bestimmen, auf wie viele Jahre bis zur höchsten 
n ämt- Dauerzeit hinauf er das Privilegium zu erhalten wünsche. 
'offam- Patent vom 31. März 1832, 8. 12. 
ihrem 
S. 577. 
'3715. Unzuläsigkeit einer Nachsicht der Privilegientaxe. 
Aus Anlaß der von einem Privilegiumswerber angesuchten Nach- 
sicht der Privilegientaxe wurde der Regierung Folgendes erinnert. 
Bei Aufstellung des Taxsystems für das neue Verfahren in Pri- 
ande- vilegienangelegenheiten , ist man von zwei Hauptgrundsäßen ausge- 
gangen. 
Bitte - Manhat es nämlich einerseits bei so vielen Vortheilen und Be- 
itweise günstigungen , welche die Staatsverwaltung neuen Entde>ungen , 
1" We Erfindungen und Verbesserungen angedeihen läßt, als billig aner- 
bisber kannt, daß der Erfinder oder Verbesserer dagegen einen Ersatz leiste: 
hnische - a) um die öffentliche Verwaltung für die Material - und Re- 
sendet giekosten zu entschädigen ; welche die Verhandlung der Privitegien- 
an. ver angelegenheiten , die Ausfertigung der Patente , die Vormerkung 
eröff- und Einregistrirung der Privilegien verursachet ; 
Bruce b) um eine Art von Caution zu erhalten, daß der Erfinder 
eheim- selbst von seiner Erfindung Nutzen erwarte, und sich nicht muthwil- 
Verein lig ausschl. Rechte im Fache der Nationalindustrie zueignen wolle, 
Erem- damit die Behörden nicht ohne Noth mit Gesuchen um Patente für 
jede Kleinigkeit belästigt werden. 
Andererseits hat man eben so sehr darauf Bedacht genommen , 
vurde, daß die Privilegientaxe überhaupt nicht drückend seyn dürfe, um 
Exyem- nicht von Erhebung der Patente abzuschre>en, folglich die Ausführung 
nüßlicher Erfindungen zu hemmen. 
3336, - FIndieser Beziehung wurde erstens die Ausfertigung der Urkun- 
den auf Pergament , „kalligraphisch geschrieben und mit Schnüren 
und Kapseln versehen - eingestellt , und hierdurc< die Einforderung 
willkührliher Screibgebühren , Honorirungen , Expeditions - und 
Kanzleispesen und Sporteln aller Arb beseitiget. 
„air
	        
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