3: I. Theil XV. Abhandlung.
und die hohe Hofkammer diesem Einschreiten aus der gedachten Ur-
sache nicht zu willfahren beschlossen hat. .
Hofkammerd. vom 16. Mai 1833, Hofz. 10371, Rggsz. 28953. |
S. 609.
Erfolglassung der Beschreibung.
Um Erfolgung der Beschreibung als erloschen zu erklärender
Privilegien hat die Regierung nach fruchtlos verstrichenen Recurs-
fristen besonders einzuschreiten.
Hofkammerd, vom 25. April 1835, Hofz. 17105, Rg98z. 24551.
S. 610.
Von Hauptberichten über die erloschenen Privile-
gien hat es abzukommen,
Von Vorlegung der Hauptberichte über das ausschließende Pri-
vilegiengeschäft hat es abzukommen. Die wichtigeren Ergebnisse der
einzelnen in der Provinz in Ausübung befindlichen Privilegien , in
Bezug auf Handel, Industrie und Landwirthschaft sind jedoch in die
genannten statistischen „Übersichten unter Beifügung der allfälligen
anderweitigen Beobachtungen aufzunehmen, worüber gleichzeitig auch
die übrigen Länderstellen die dießfällige Weisung erhielten,
SHoffammerd, vom 28. Oct. 1835, Hofz. 47454, Rgg83. 61775.
g) Führung der Register bei vem Privilegiums-
wesen.
S. 611,
Führung eines Registers bei der Landesstelle.
.- Damit derjenige, welcher ein Privilegium ansuchen will, inden
Stand geseßt werde, zu seiner größeren Sicherheit die bereits er-
theilten Privilegien zu durchsehen, ist bei sammtlichen Länderstellen
ein Register zu eröffnen , in welches die sämmtlichen Privilegien ,
wie sie ertheilt werden, sammt der Angabe der Personen, welchen
sie ertheilt worden sind , idrer Wohnsibße, des Datums der Ausfer-
tigung der ämtlichen Certificate , der Privilegiumsurkunde und der
Erlöschungszeit des Privilegiums einzutragen, und in welchem eine
besondere angemessene Rubrik für Anmerkungen über den Stand der
nachherigen Augübung und über die in dem Besiße der Privilegien ge-
sc<ehenen Veränderungen offen zu lassen ist.
Bei der zur Leitung der Commerz. Angelegenheiten bestimmten
Hofbehörde ist das Hauptregister zu führen.
Priv. Pat. vom Jahre 1832, 6. 22.
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