Von dem-Gewerbs- und“'Handielswesen. 391
1 Ur- Zu diesem Ende sind auch die Privilegienregister nac< dem vor-
geschriebenen Formulare bei den. Länderstellen zu führen 7 und hier-
8953. aus die sich von Zeit zu Zeit ergebenden; „Daten und "Veränderungen
an die Commerz. Hofsielle einzuberichten ,- damit auch bei dieser das
Hauptregister berichtigt / und in gebdriger Evidenz erhalten , wer-
den könne. ' '
G& “„ . . " .
Tender Instr. für die Länderstellen. ws bs
ecurs» 6. 612. .
4551 Was zu geschehen hat, wenn das Privilegrtum an
397: einen andern Übergeht..1 '
Wenn das Privilegium an einen anderen übergeht, sey es durch
ile: Kauf, Tausch , Schenkung, Erbschaft, Verpachtung oder sonstige
Veräußerung - so ist davon die beglaubigte Anzeige an die Landeösstelle
. zu erstatten , von welcher auf der Rückseite der Privilegiumsurkunde
e Pri- die Veränderung des Besitzes zu bemerken / zu bestätigen / in das
Je der Register einzutragen / und darüber an die zur Leitung der Commerz,
nF Angelegenheiten bestimmte Anzeige zu erstatten ist, „um diese Verän-
in die derungen auch dort in dem Hauptregister anmerken zu lassen.
Sigel Patent vom Jahre 1832, 8. 23.
3 auch
S. 613.
(775. Fingirte Firmen sind nur dann gestattet, wenn der
wahre Name des Privilegiumseigenthümers der
1 8= Behörde angezeigt ist.
Wenn das Privilegium unter einer Firma, welche einen ande»
ren als den wahren Namen des Eigenthümers bezeichnet, ausgeübt
werden will - so muß der wahre Name der Behörde immer angezeigt,
und die gewählte. Firma, welche jedoch mit keiner andern schon beste-
in den henden Firma ohne Zustimmung der Firmaführer übereinstimmend
t8 er seyn darf, neben dem wahren Namen in den Registern vorgemerkt
tellen werden.
gien , Patent vom Jahre 1832, 6. 24.
[hen
joiee bh) Von dem Verfahren bei entstehenden Streitig-
ie "keiten und von der Strafsanction.
d der 6. 614.
n ge Bestimmungen rückfichtlich der Ents<eidung von
ien Streitigkeiten in Privilegienssachen.
„Zur Vorbeugung und zwecmäßigen Entscheidung von Streitig-
Feiten wurden folgende Bestimmungen festgesekt.