Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

46.. I. Theil XIV. Abhandlung. 
der Wesenheit darin bestehen soll, daß (hier hat die Darstellung der- 
selben wörtlich, wie sie in dem Anbringen angezeigt ist, nebst der 
Anmerkung der allenfalls noch beigefügten Zeichnungen, Modelle, 
Muster 26. zu folgen) bei dem hierortigen Amte Überreicht , und für 
die hierauf angesuchte Dauerzeit eines ausschließenden Privilegiums 
von Jahren die (nun ganze) hiernach in Folge des 6. 13. des allerh. 
Patentes vom 31. März 1832 mit Gulden Conv. Münze ent- 
fallende Privilegientaxe entrichtet hat (haben). 
Gegeben am 
Formulare C. 
Beilage ad Numerum Exhibiti des Kreigamtes. 
Beschreibung 
der von N. N. (Tauf- und Zuname , Character und Wohnort) an- 
geblih gemachten neuen Entdeckung (Erfindung , Verbesserung) , 
welche im Wesentlichen darin besteht (mit dem Anbringen gleichlau- 
tende Darstellung). Empfangen den (Jahr, Monat, Tag und Stunde) 
Amtliche Unterschriften. 
Mitfertigung des (der) Privilegiumswerber. 
Zulekt ist hier unten der Tag der Einlangung bei der Landes- 
stelle, der Numerus Exhibiti der Landesstelle und der Tag der Weiter- 
beförderung nach Hof genau anzuseßen. 
Tormulare D, 
Nachdem Uns N. N. (Tauf- und Zuname, Character und 
Wohnort des oder der Privilegienwerber (allerunterthänigst vorgestellt 
bat (haben), daß er (sie) ein nach seinem (ihrem) besten Wissen und 
Gewissen nach den Bestimmungen des 6. 2 und 25 Unseres Patentes 
vom 31. März 1832 als privilegirbar und neu anzusehende Entde- 
dung (Erfindung , Verbesserung) gemacht habe (n) darin bestehend: 
(Darstellung aus dem Anbringen) auf welche' Entdeckung (Er- 
findung, Verbesserung) er (sie) um ein ausschließendes Privilegium 
auf die Dauer von Jahren bittet (n) und nachdem dießfalls alle 
in dem besagten Patente vom 31. März 1832, vorläufig vorgeschrie- 
benen Formalitäten erfüllt worden sind ; so haben Wir Uns bewogen 
gefunden, dem NM. N. seinen (ihren) Erben oder Cessionaren für seine 
(ihre) genannte Entdeckung (Erfindung , Verbesserung) ein ausschlie- 
ßendes Privilegium auf nacheinander folgende Jahre in Unseren 
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