Von dem Gewerbs- und Handelswesen. 411
ig einer auch auf Farbenmacher und Färber ausgedehnt wurde ; und damit den
be ges heimlichen Auswanderungen der k. k. Unterthanen nach der Moldau,
nd. die wohin selbe und zwar hauptsächlich die Professionisten, zum Behufe der
'g desto dort anzulegenden Fabriken gelockt werden , so viel immer möglich
te vom vorgebeugt werde , wurde befohlen , den Kreißämtern mitzutheilen,
x Be- daß sie die Magistrate und Wirthsc<haftsämter darauf aufmerksam ma-
h mit <hen , und ihnen zur Verhüthung dergleihen Auswanderungen eine
enfmes doppelte Wachsamkeit einbinden sollen.
t sind, Die Strafe der Verleitung zur Auswanderung ist im Il. Th.
Forts des St. G. 5. 7, und die mit der unbefugten Auswanderung ver-
indis bundenen Folgen sind in dem neuen Auswanderungspatente vom
eit? Jahre 1832 enthalten.
Mit dem Hofd. vom 27. Juli 1807 und 15. Feb. 1815 aber
), Juni wurde enie Belohnung für Jenen ,- der einen Emissär oder über-
; nen haupt den Verleiter eines Sensenarbeiters zur Auswanderung
07 bis oder zur Ansiedlung in fremden Staaten anzeigt, in dem Betrage
daher von 100 fl., bei wirklicher Ergreifung auch Einbringung eines Emis-
if weis särs mit 200 fl., dann für den Denuncianten eines auswandernden
dergleichen Arbeiters für jeden Kopf 25 |l. bei der wirklihen Ein-
dei bringung jedoch mit 50 fl. , nebst dem Ersaße der gehabten Kosten -
In welche Auslagen aus dem Vermögen des Emissärs oder Auswanderers,
und bei dessen Unvermögenheit, von dem höchsten Arar bestritten
verden , zugesichert.
sc<er
? find m. Abschnitt.
| Be- 5
nd es Handelspolitik,
g auf
setze , 6. 630.
inden
Mittel zur Beförderung des Handels.
Der Die Mittel zur Beförderung des Handels bestehen wesentlich :
I. in der Erleichterung des Verkehres mit dem Auslande, und
Soms IL. in der Beförderung der Communicationsmittel.
[erlet Übrigens sind die Länderstellen angewiesen , ihre Sorgfalt auf
hen; die Aufnahme des Commerzes zu verwenden. Hofd. vom 30. März
vacht 1770 und mit allerh. Entschl. vom 12. Dec. 1791 wurden die Län»
Ge- derc<efs angewiesen / die Einführung neuer Handelszweige periodisch
958 zur Kenntniß Sr. Majestät zu ringen.
und