Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

Von dem Gewerbs- und Handelswesen. 455 
zungsbe- 5 Diese Paßgebühren sollen in den Provinzen in die Casse des Mu- 
e Mittel haßilamtes gelegt , und von dem Gerichte in besondere Bücher „eingetra- 
- gen werden. Alle 3 Monate soll jeder Muhaßil die während dieser Zeit 
die Zah- eingegangene Summe mit Beifügung einer fehlerfreien specisicirten Be- 
) wenig- rechnung an die Steuercasse in Constantinvpel abgehen lassen. 
ven, als Lit. 16. 
6. 673. 
TE Begünstigung der österreichischen Unterthanen in 
ürfei kom- Servien 
verweilen 5 
vel reisen, Die servis<he Regierung hat, wie die |. |. vereinigte Hofkanzlei, 
von den- mit Decret vom 21. Oct. 1833, Z. 25886 eröffnete , allen in Sex- 
vien ich aufhaltenden k. k. Unterthanen in Beziehung auf den 
'v hat der Handel, diejenigen Begünstigungen zugestanden, welche die ottoma- 
"neren nischen Unterthanen in Wien tractatmäßig genießen. 
eibe, und 
fommener 56. 674. 
NB Zolltariff bei dem Handel mit der Türkei. 
 Auswär- Zwischen der k. k. Internuntiatur und der ottomanischen Pforte 
wurde ein neuer Zolltariff vom 1. März 1818 angefangen, auf 
Paß nicht vierzehn Jahre abgeschlossen , welcher für alle österr. Unterthanen in 
-, sogleich dem Verkehre mit der Türkei zu gelten hat. 
1. Ift er Die Veranlassung dazu war der im Verhältnisse mit der Zoll- 
8 Gericht shäbung, welche dem Tariffe vom Jahre 1801 zur Grundlage diente, 
sehr gesteigerte Werth der Waaren, und die sc<on früher von Seite 
1 Verhöre Frankreichs der ortomanischen Pforte bewilligte Erhöhung des Tarisfes, 
ortsezung woraus die Lebtere Anlaß nahm, auch Österreich mit Rücksicht auf 
die dermaligen Zeitumstände zu einer Zollerhöhung zu vermögen. 
eier Vä Daß bei diesem neuen österreichisch-türkischen Tariffe die tractat- 
z.daf mäßigen 3 Procent nicht überschritten wurden, war der Hauptaugen- 
mert der Internuntiatur / und die Erhöhung der Zölle ist, im Ver- 
nung von gleiche mit dem früheren Tariffe , weniger bedeutend , wenn in Er- 
jierweisens wägung gezogen wird, daß, nach der Außerung der Internuntiatur, 
zurdneien die türkischen Waaren in ihrem Werthe sehr herabgesunken sind. 
. iG Eben so wurde durc) Nachgiebigkeit bei einigen unwichtigeren 
Artikeln - für die im Verkehre zwischen Österreich und der Türkei am 
hre nach meisten vorkommenden Waaren , eine günstigere Zollshäßung und 
n, reisen Zollbelegung erwirkt. 
1zes Jahr Commerz. Hofd. vom 24. Sept. 1818. 
T werben. Die detaillirte Aufführung dieser Tarisle generali della Do- 
gana a pagarsi dalli Austriaci new impero ottomano gehört 
eim Em- nicht hierher. 
abgeht,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.