450 I. Theil XIV. Abhandlung,
wird, auf Dampfschiffe dieser Arr ein angemessenes ausschl. Privile-
gium erhalten werde, ist zur Vermeidung aller Mißdeutungen dahin
zu verstehen: daß auf die Dampfsc<hifffahrt auss<l.
Privilegien nicht für den ganzen Umfang der döster-
veichisc<en Monarchie, sondern nach den einzelnen
Hauvtströmen, nebst ihren Seitenflüssen,/ oder nach
bestimmten Richtungen der Seefahrt von einem
Puncte der Monarchie zu einem anderen verliehen
werden, worüber sich jedoch die näheren Bestimmungen erst aus
den Gesuchen und Anträgen der sich meldenden Unternehmer erx-
geben können.
2. Derjenige, welcher ein solches Privilegium zu erhalten
wünscht, hat nur nebst der Ausweisung seiner Eigenschaften und Ver-
hältnisse , welche ihn zu einem solchen Unternehmen eignen, und
ver Anzeige des Umfanges ,/ für welche er das Privilegium ansucht,
von dem Dampfschiffe , welches er herzustellen und zu gebrauchen
Willens ist, ein getreues Modell oder eine genaue Zeich-
nung nebst Beschreibung an die k. kt. Commerz. Hof-
commission (jeßt allgemeine Hofkammer) offen oder ver-
siegelt zu überreichen, wornach ihm , wenn gegen ihn keine ge-
gründeten Bedenken eintreten , auf Dampfschiffe nach dem eingereich-
ten Modelle oder der vorgelegten Zeichnung ein ausschl. Privilegium
für den angesuchten oder einen bestimmten Umfang auf 15 Jahre
dauernd , und von dem Tage anfangend, an welhem er mit einem
solchen, mit 200 Cir. beladenen Schiffe, ohne Anwendung von Men-
schen oder thierischer Kräfte, die erste Fahrt stromaufwärts ge-
macht haben wird, unter den 5. 5 festgeseßten Bedingungen wird
ausgefertiget werden.
3. Wenn zwei Competenten zugleich für einen und denselben
Umfang das ausschl. Privilegium ansuchen sollten , werden die von
denselven eingelegten Zeichnungen oder Modelle verglichen werden ,
und für den Fall, daß sih aus diesem Vergleiche keine wesentliche
Verschiedenheit zwischen den Verfahrungsarten ergeben sollte, wird
höheren Orts entschieden werden , welchem der Competenten auf den
gewählten Umfang das ausschl, Privilegium in der hier bestimm-
ten Art zu Theil werden soll.
4. Für jede in der Wesenheit verschiedene Verfahrungs-
art aber, =- diese wesentliche Verschiedenheit mag in der Construc-
tion der Schiffe oder der Dampfmaschine / oder in ihrer Anwendung
bestehen , = kann auch auf den nämlichen Umfayg ein aussc<l.
Privilegium erlangt werden,
5. Derjenige , welcher auf sol<e Art mit einem aussc<hl.
Privilegium auf die Dampfschifffahrt für einen bestimmten Umfang
betheilt wird , hat in diesem Umfange, und zwar auf dem Haupt-
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