Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

Von dem Gewerbs- und Handelswesen. 459 
Privile- strome binnen einem Jahre, auf jedem Seitenflusse aber binnen 
n dahin zwei Jahren vom Tage der ihm über die Privilegiumsverleihung 
uss<l. gemachten Eröffnung an, zum wenigsten ein Dampfschiff, na< der 
öster: von ihm angezeigten Art herzustellen , und in Anwendung zu brin- 
einen gen; widrigenfalls das ihm ertheilte Privilegium als erloschen anzu- 
ENa < sehen ist, und die Staatsverwaltung wieder in das Recht tritt, für 
er imem jene Gewässer , in Hinsicht welcher die eben erwähnte Bedingung 
liehen nicht in Erfüllung gebracht wurde, einen anderen, auch auf eine 
erst aus ganz gleiche Verfahrungsart / neuerdings das ausschließende Privile- 
eer gium zu verleihen. | 
6. Wer ein ausschließendes Privilegium auf die Dampf- 
erhalten schifffahrt erhalten hat, dem wird, wenn er die nöthigen Dampfma- 
nd Ver- schinen und andere dazu gehörige Erfordernisse von dem Auslande 
1,/ und zu beziehen hat, die Einfuhr derselben zollfrei gestattet. Eben so ist 
ansucht, 7. das auf den Dampfschiffen sich befindende Brennmaterial, 
rauchen welches zur Betreibung der Dampfmaschine verwendet, und nicht aus- 
Zeich- geladen wird , von jeder Abgabe, welche allenfalls auf der Fahrt 
Hof: davon zu entrichten wäre, ganz befreit ; jedoch erstreckt sich diese Be- 
Mee freiung nicht auch auf jenes Material, welches auf einem solc<en 
ine“ ge- Schiffe zum Verkaufe geführt und ausgeladen wird. | | 
gereich- 8, Zur Erlangung eines solchen aussc<hl. Privilegiums auf 
tlegium die Dampfschifffahrt sind Ausländer eben so wie Inländer geeignet. 
Jahre Damit jedoch sowohl das Publicum, als auch die Dampfschifffahrts- 
> geTHeM unternehmer von ähnlichen Unglücksfällen verwahrt werden, die in 
1 Men- anderen Staaten bei Anwendung der Dampfschiffe Statt gefunden 
ts ge- haben, wird als unverbrüchliche Richtschnur festgeseßt: - - 
n wird 9. Jedes hergestellte und zum Antritte der Reise in Bereit- 
schaft stehende Dampfboot muß, über die von den Unternehmern zu 
nselben erstattende Anzeige rücksichtlich der Haltbarbeit der Maschine unter- 
12.007 sucht werden. Diese Untersuchnug hat darin zu bestehen, daß 
erden , 2) der Dampfkessel auf das Achtfache desjenigen Druckes , 
entliche welcher der gewöhnlichen Wirkung der Dampfmaschine zugehört, 
15 Omer probirt/ und nur der Kessel, welcher diese Probe besteht, er möge 
uf den un von Guß- oder geschlagenem Eisen oder von Kupfer seyn, obgleich 
estimm- lekßteres vor ersterm den Vorzug verdient, für geeignet erklärt, und 
' b) daß das Siderheitsventil , welches sicher und leicht be- 
Jennas weglich hergestellt seyn muß / höchstens mit dem sechsten Theile des- 
nstruc- jenigen Druckes, auf welchen der Kessel probirt worden ist, belastet 
endung werde; übrigens muß dieses Ventil nur demjenigen , welchem die 
usschl. Leitung der Maschine zusteht, oder dem Maschinenmeister zugäng: 
lich , und dieser für die Regulirung desselben verantworilich seyn. 
usschl. An der Außenseite der Verschließung aber, in welcher sich das Si- 
Imfang <erheitsventil befindet oder an einem andern äußern Theile der Dampf- 
Saupt- maschine muß in die Auge fallend eine Tafel mit der! authentischen
	        
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