Von dem Gewerbs- und Handelswesen. 497
Ro- über Rechtsgegenstände eingeführte Verfahren , wenn sol<hes au< die
iht Sanction der Obergerichte haben sollte, genau zu befolgen.
irte Hierdurch behebt sich aber auc< die Nothwendigkeit, und selbst
die Zweckmäßigkeit, sol<e Protocolle, wie es bisher geschah , in
pleno econgilio aufzunehmen , und in das Ratbsprotocoll selbst ein-
zuschalten.
Hofkammerd. vom 20. März 1816.
nd
m- 6. 713.
ör III. K&. K. Berggerichte.
n Vorexrinnerung,
Die Wirksamkeit der Berggerichte *) und Berggeric<hts- Substi-
xo- vutionen *) gehört nur insofern hieher, als sie mit pvlitischen Ge-
werbsbehörden in einer Wechselwirkung stehen, so daß es sich hier
<b- nur um die Abgrenzung beider Gattungen von Behörden bandeln
kann.
Die Lehre über die Realgerichtsbarkeit dieser Gerichte liegt da-
EG: gegen außer dem Bereiche dieser Abhandlung.
je 3) Die lk. k. Berggerichte haben systemmäßig aus einem geprüften Chef und
0 mehreren , somit wenigstens zwei geprüften Assesoren zu bestehen (Berg-
In gerichts-Manipulations-Infir. vom Jahre 1783 , Berggerichtspatent vone
NH. 1. Nov. 1781 , 8. 31, dann 8, 430 der a. G. O. , und Hofd, vom 18.
Juli 1797), und gehören sonach im Sinne des 8, 26 des neuen Stempel-
und Targesetzes in die Kathegorie der Collegialgerichte.
b) Die kf. f. Berggerichtssubstitutionen gehören in die Classe der Singularge-
richte , was bei der Abnahme des Stempels zu beachten ist.
in Ss. 714.
Grenzlinie zwischen Montanisticum und Politicum
Nach den bestehenden geseßlichen älteren und neueren Verfür-
EN gungen *) und nach der durch keinen einzigen Fall unterbrochenen Aus-
en übung aller österreichischen Provinzen gebören unter die montanisti-
sc<e Concession :
1. Alle das Roheisen zerrennenden Werkstätten (d.-4. Zerrenn-
fo- feuer und Zerrennhammer) , folglich die Befugniß - rob.es Eisen
. einzurennenz
sie 2. alle, das. eingerennte „Roheisen auf Zerrenn-Gut“ augar-
en beitenden Streck- und Stahlhammer, Blech - und Sensenhammer
mit ihren Feuern.
, Dagegen sind nac< oberwähnten geseblichen Bestimmungen und
4 nach bisheriger ununterbrochener allgemeinen Observanz die Verlei-
en hungen auf Zainhämmer, Drahtzüge , Nagel - , Huf- und Haen-
en sc<miede dem Politico zuständig.
TV, (Gewerbswesen,)