Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

Von dem Gewerbs- und Handelswesen- 5363 
beit 6..726. 
rb- Concursauss<hreibung bei Polizeigewerben in Wien. 
id. Es besteht keine bestimmte Vorschrift, vermög welcher die-Do- 
| minien inner den Linien bei Verleihung neuer Polizeigewerbe zur Aus- 
schreibung eines Concu rses angewiesen wären, vielmehr pflegen 
neue Gewerbe gewöhnlich an dasjenige Individuum - welches eben 
darum ansucht, wenn es die erforderlichen Eigenschaften besit, ver- 
liehen zu werden. 
Ne Hofkzid. vom 19. Jänner 1826 , Hofz. 1425, Rggsz. 6245. 
rn Dagegen ist bei jeder Eröffnung eines zünftigen Polizei- 
gewerbes dieses der Meistershaftbekännt zu machen, 
die hiervon die Gesellen zu unterrichten hat, wo sodann sechs Wochen nac<h 
der angemeldeten Erledigung, selbes mit Zuziehung der Meisterschaft 
an den Würdigsten von jenen, wel<e darum eingelangt sind / zu 
vergeben ist. : 
Der Magistrat ist hierzu verpflichtet, weil ibm für das allge- 
meine Beste zu sorgen oblieg*, und es sich dier nicht um eigentliche 
Privatangelegenheiten, sondern um das öffentliche Wohl handelt, 
und man darum dem Magistrate und den Ortsobrigkeiten die Ver- 
leibung der Gewerbe einräumte, damit sie gut besekt, und hierdurc< 
die baldmöglichste Bebienung des Publicums erzielt 
werde. 
Rggsv. vom 11. Nov. 1800. 
Übrigens hat sich der Magistrat nicht mit der Unterschrift der 
Vorsteher allein zu begnügen ,/ sondern auch jedesmal die Alt: 
gesellen darüber zu vernehmen, und die schriftliche 
Bestätigung auch von diesen zu fordern. 
Verordnung vom Jahre 1807. 
6. 727. 
Wie es bei unzünftigen Gewerben zu halten ist. 
Bei Befugnissen , wo keine Innungen besteben, folglich eine 
vorläufige Kundmachung nicht eingeleitet werden kann , ist bei Er- 
, haltung der Protocolle des Wiener Magistrates um so strengere Aufe 
im sicht zu pflegen / damit mit einem solden kein Unwürdiger betheilt 
'ge werde. Sobald also nur der geringste Schein einer widerrechtlichen 
18: Begünstigung eintritt, sey vonAmtswegen vorzugehen, und die 
er Untersuchung zu pflegen, 
oll Aus diesem Grunde ist der Wiener Magistrat angewiesen , die 
Ausfertigung von derlei Gewerbe nicht eher den Parteien zustellen zu 
lassen , bis nicht sein Protocoll , wo sie angeführt sind, von der Be- 
ist hörde, der es vorgelegt wurde 7 zurückgelegt ist. 
Rggsv. vom 19. Nov. 1807. 
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