Full text: Oesterreichs Gewerbe und Handel in politisch-administrativer Beziehung systematisch dargestellt und mit fortwährender Hinweisung auf die erlassenen Gesetze und Verordnungen (4,2, 1. Theil)

XIV. Abhandlung. 
Von dem 
Gewerbs - und Handelswesen. 
Vorerinnerung. 
Das Gewerbs- und Handelswesen 2) wird in Österreich durch 
allgemeine, d. i. sämmtliche Beschäftigungen umfassende, und 
durc< besondere, d. i. die einzelnen Beschäftigungen betreffenden 
Geseße und Verordnungen normirt, und zerfällt hiernach in zwet 
Theile, wovon der erste die allgemeinen, der zweite aber 
die besonderen Geseße und Verordnungen enthält. 
a) Von Zimmerl's alphabetisches Handbuch zur Keuntniß der Handels- 
und Wechselgeschäfte, 3 Bände, 1805 --- 1817, -+ Kropats<ek's 
Sammlung der österreichische Gesetze, welche den Commerzien-Gewerben 
und den Gewerbsleuten insbesondere vorgeschrieben sind, 2 Bände. --+ 
Ignaz Sonnleithner's Leiifaden über das österreichische Handels- und 
Wechselrecht ; dritte verbesserte Auflage 1815. --- Von einem Rechts- 
freunde dasselbe Lehrbuch des österreichischen Handels - und Wechselrech - 
tes 1832. --- Abhandlung von Gewerben für Handels - und Gewerbs- 
leute , dann für jene, welche solche zu ertheilen haben. =- Meine öster- 
reichische Gewerbs- und Handelsgesezfunde 1819--1824, 7 Bände nebst 
Register und einem Ergänzungsbande von 1819-1823, Nach dem Mu- 
ster dieses Werkes folgten auf Anordnung des Präsidiums der bestandenen 
€. f. Commerz-Hofcommission vom 5. Febr, 1819: Gewerbhs- und Han- 
delsgeseßfunden für Steiermark und Kärnthen vom Gubernialrathe und 
Gräßer Kreishauptmanne Werner; für Galizien vom Gubernialrathe 
S<midtz für das venetianische Guvernementsgebiet von Ludovico A l- 
TV. (Gewerbswesen.)
	        
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