Von dem Gewerbs- und Handelswesen. -
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edene, Nachsichtsertheilung von Meisterstüc>en.
: Ma Bei den Zünften ist nunmehr der Landesstelle gestattet, die
tatten. Meisterstücke nachzusehen (Hofd. vom 26. Mai 1786) ; denn die
Dispensation von Verferttgung des Meisterstückes
e Be- und von Allem y was sonst zur Überkommung des Meisterrechtes
tbwendig ist, gebührt der Landesstelle. |
einene | Henn vom 26. Mai 1786, 5- 27, Patent vom 24, Jänner
esmal * 1800, S. 2 und Patent vom 11. Jänner 1810, 5. 3.
Zunft Bei dem Umstande, daß ein Befugter bereits seit Jahren
seine „Profession selbstständig und in einem solchen Umfange
önnen augübte , daß über seine Professionsgeschilichkeit auch nicht der
elege- geringste Zweifel erhoben werden kann, trug daber die bestandene
(86) ; Commerz. Hofcommission mit Decret vom 15. Juni 1822 um so
eine minder ein Bedenken, denselben beim Eintritte des ipm zu Theil
verfs- gewordenen Bürger - und Meisterrechts von der Verfertigung der
Meisterprobe zu entheben ,/ als die Verfertigung von derlei Mei-
sterstücken bloß als ein Beweigmittel zum Erweise der Professions-
voll- geschilichkeit anzusehen ist, und daher in jenem Falle , wo dieser
tmei- Beweis auf irgend eine andere Art bereits hergestellt ist, erlässig
Ifom:- wird,
velche
8 bei s. 88.
m Prüfung bei der Akademie der bildenden Künste,
bzu- Commerzialprofessionisten sind nach bewilligtem Meister-
rechte zur Prüfung in der Zeichenkunst an die k. k. Akademie
der bildenden Künste directe zu weisen (Rggsv. vom 24. Sept.
Mei- 1'787); denn diejenige, welche um ein Meisterrecht werben, sollen
n ei: hei der Akademie nach Verschiedenheit des Gewerbes ein Prüfungs-
det, stück verfertigen.
schie- Patent vom 4. Febr. 1812, 5. 20.
Bei Verleihung von Gewerben, für welche akademische Prü-
fungen vorgeschrieben sind ,- soll ferner kein Individuum zur Com-
veterlz gelassen werden , welches sich nicht über die abgelegte Prü-
fung vorerst auszuweisen vermag , und bedingte Verleihungen sols
ern len nicht mehr Statt finden.
111D Hofkzld. vom 8. Juli 1825, Hofz. 20093, Ngg8z. 37183.
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