Full text: Sache, Leben und Feinde

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haben, und ich muss dies hervorheben, weil sich nur hiedurch 
Umfang und Art des Widerstandes und der Feindschaft begreifen, 
die mir entgegenstehen. Die Begegnung mit den Feinden ist ein 
unerlässliches Zubehör aller entschiedenen Wirksamkeit. Zu dem, 
Fl was die Sache ohne Weiteres an Gegnerschaft mitsichbringt, ge- 
5 sellen sich persönlicher Neid und Hass. Der Neid gilt den Vor- 
= zügen und dem Erfolg; der Hass sonstiger Art geht, soweit er 
n rein persönlich ist, von jenem allbekannten Triebe aus, der jeden 
schlechten Charakter ohne Weiteres zum Feinde jedes gutgearte- 
ten Menschen macht. .Wie die Corrupten gegen jeden Unbestech- 
lichen, wie die Prostituirten gegen jedes anständige Weib, wie die 
Boshaften gegen jedes bessere Gemüth, so_ sind überhaupt alle 
schlechten Subjecte in allen Lebenskreisen und Berufsständen 
gegen jegliche Person, die besser ist als sie, eingenommen und 
unter sich gleichsam verschworen. Die Gemeinheit steht überall, 
wo sie dem Bessern nicht bereits unterworfen ist, gegen das, was 
über sie hinausreicht. Ist aber gar in einer Person bessere Sitte 
und. edleres Handeln verkörpert, so fühlt sich Jeder, dem seiner 
persönlichen und sittlichen Eigenschaften wegen das Bessere zu- 
wider ist, von seiner eignen Natur berufen, einer solchen Person 
r- soviel als möglich zu schaden. Dies ergiebt bei den Begegnungen 
ie im öffentlichen Leben und womöglich noch mehr im privaten, der 
n- Oeffentlichkeit entzogenen Geschäftsverkehr sehr viele Benach- 
in theiligungen. Was mich speciell betrifft, so weiss das Publicum, 
t- wenn es meine öffentlichen Schicksale kennt, nur den geringern 
it, Theil von dem, was ich zu ertragen gehabt habe. 
1e UVeberhaupt macht sich das Publicum von den Lebenswidrig- 
SS keiten, mit denen ein reformatorisch thätiger Mann heimgesucht 
er wird, meist eine Vorstellung, die nur das Aeussere einigermaassen 
m trifft, dem Innern aber fernbleibt. Man denkt sich gewöhnlich, 
ch eine Person, die irgendwo im öffentlichen Leben gewaltsam aus 
ur dem Wege geräumt oder an einer ihr von Rechtswegen zustehen- 
Ss den Function gehindert wird, sei wesentlich um der Sache willen 
ar, angetastet, die sie vertritt. Es sei diese oder jene Lehre oder 
er Willensrichtung, deren sich eine Institution entledigt habe, weil 
‚ut sie sich mit deren Principien nicht vertrage. Diese Annahme ist 
hr fast regelmässig fehlerhaft. Die Institutionen sind in solchen 
zu Fällen in der Regel zu corrumpirt, als dass deren persönliche 
nd Vertreter überhaupt noch Principien, geschweige diejenigen Prin- 
zu cipien hätten, die ihrer Institution in der Geschichte einst das 
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