die nämlich in den unsaubern Strudel gemeiner Willkür und geld-
te bürgerlicher Classeninteressen. Die thatsächlich beliebte Mischung
50- der zwei Bestandtheile, nämlich des studirten Beamtenrichters und
ng der privilegirten Gesellschaftselemente, vereinigt sicher die Fehler
ze- beider Gruppen und lähmt durch Gegenseitigkeit die etwaigen
ue Vorzüge, die in der Trennung noch allenfalls in der Richtung des
ıte Besseren etwas bedeuten könnten. Zu helfen ist aber hier An-
jer gesichts der modernen Auflösungsepoche nur schwer und langsam,
lie Dies zeigt auch der regellos gewordene Beweis, der in dem freien
un richterlichen Ermessen seine willkürliche Spitze hat. Die alte
ler Formaltheorie, welche den Werth der Beweismittel vorschrieb, war
2S- beschränkt und verschränkt; aber die neuere gesetzliche Los-
Cr, gebundenheit, die dem richterlichen Gewissen garnichts zumuthet
3S- und es nicht verpflichtet, sich mit einer Rechenschaft, nach Grund-
te sätzen über die Beweiskraft der Beweismittel, irgend auszulassen,
en — diese Losgebundenheit muss auf die Dauer jegliche Objectivität
m zu Grabe tragen. Man wird also wieder auf Vorschriften zurück-
r- kommen müssen, wären es auch nur solche, die den Richter
rn nöthigen, von seiner Schätzung der Beweismittel nach bestimmten
T- vorgezeichneten Gesichtspunkten Rechenschaft zu geben. Im
ıL- Vebrigen hängt eine durchgreifende Reform der Justiz mit der-
alt jenigen des Lebens und Wissens zusammen. Ohne einen neuen
b- Geist, der tiefer greift, als in der bisherigen Weltepoche derjenige
ist der Religion, — ohne einen Ersatz der Religion durch Voll-
ch kommneres, welches die Gewissen wieder ernsthaft bindet, lässt
m sich auf nichts Nachhaltiges rechnen. In ein Stück Verderbniss
an muss man sich daher vorläufig noch fügen; denn es ist dies die
S- unangenehme Begleitung einer Zersetzungsepoche, in der die
Triebkräfte zum Bessern noch unorganisirt sind. Ich würde hier
nd in jene Specialitäten nicht soweit eingegangen sein, wenn nicht,
en wie schon früher dargethan, in meinem Leben und meiner Sache
en Gerechtigkeit von vornherein den festen Pol gebildet hätte, mit
er welchem die Axe für alles Uebrige in der untrennbarsten Beziehung
ae steht. Die Gerechtigkeit im weitesten Sinne des Worts ist es
cn auch gewesen, die mir in der Wissenschaft und im Leben die
N. bösartigsten Feindschaften zugezogen hat. Um ihretwillen habe
en ich nach allen Richtungen, im Grossen wie im Kleinen, in hohen
pf wie in niedrigen Gebieten, in der idealen und in der materiellen
35 Sphäre zu kämpfen gehabt. "Trotz aller Hemmnisse bin ich aber
:S, stets den graden Weg gegangen und habe mir durch Zugeständnisse
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