Full text: Von Plato bis zum 19. Jahrhundert (1. Theil, 1. Abtheilung)

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— der Annahme, dafs sie sich mit dem „dunkeln Erkennen der Empfin- 
en dung“ zu beschäftigen habe, definirt als Theorie der sinnlichen Er- 
N kenntnifs. — Sinnlickkeit, Erkenntnifs, als „niedere“ und „höhere“ 
ü Vermögen, werden so als schlechthin feste Bestimmungen des Geistes 
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Tide gesetzt und kombinirt, um daraus eine Reihe von besonderen Fähig 
Ton keiten (facultates) zu schaffen, die wie die Fächer eines Apotheker- 
Mar « ladens neben- und übereinander liegen. Je nach dem Objekt, um 
ri das es sich handelt, nämlich. ob es mehr der intellektuellen oder 
lt der sinnlichen Welt angehört, wird das betreffende Fach aufgezogen 
ir die darin eingeschachtelte Fähigkeit herausgenommen und veranlafst, 
NO auf das Objekt und mit ihm zu operiren. Nicht blos der Kuriosi- 
| ät halber, sondern weil es für die besondere Auffassungsweise der 
Anl ästhetischen Momente charakteristisch ist, sind die für uns wesent- 
ichsten Vermögen hier zu notiren. In seiner Metaphysik behandelt 
ba Baumgarten dieselben sehr ausführlich. Er trennt zunächst, nach 
um dem bekannten Unterschied der „dunkeln Vorstellungen“ und der 
A ds „bewufsten Apperceptionen“, die höhere Vernunft von der niede- 
ren; jene ist das bewufste Erkennen des Geistes vermittelst logi- 
de scher Begriffe, diese die sinnliche Anschauung. Dies ist der allge- 
jagen meine Gegensatz. Weiter wird dann die facultas inferior wieder 
der gespalten in eine solche, welche die Gleichheit der Dinge und eine, 
l al welche ihre Ungleichheit erkennt (identitates rerum cognoscendi 
Be ce. Facultas und diversitates rerum cognoscendi). Die erstere nennt 
8 er ingenium, die zweite acumen sensitivum. Daneben giebt es dann 
pr Pedal noch eine memoria sensitiva, eine facultas fingendi (Rinbildungskraft), 
‚ölanben, ac. dijudicandı (Unterscheidungskraft) u. s. f., welche, ganz in Pa- 
ie Festig- rallelismus mit den entsprechenden Vermögen der höheren Vernunft 
. Tee inen complezus facultatum bilden, welche alle Vorstellungen ver- 
ne worren zur Erkenntnifs bringen. Beruht das Urtheil auf einer deut- 
zkeit den ichen Vorstellung, so ist es ein Verstandesurtheil, d. h. das Er 
DE kennen ist ein „logisches“; beruht es auf einer verworrenen 
a! orstellung, so ist es ein Geschmacksurtheil und das Erkennen 
DE st ein „sensitives“. Dies Gebiet der verworrenen Vorstellungser-, 
zn frisch kenntnifs nun ist die Aesthetik, welche Baumgarten deshalb im 
ia ersten Paragraphen seines Wexkes als die „Wissenschaft der_sinn- 
ei Leibe ichen Erkenntnifs“ definirt. 
möglichst — 191. Weiter handelt es sich dann um den besonderen In- 
halt dieses Erkennens oder um das „Objekt des ästhetischen 
rtheils“, Dies bestimmt Baumgarten einfach, auf Grund des Pa- 
nschäf allelismus mit der logischen Erkenntnifs, dessen Objekt nämlich 
Fa 408 die Wahrheit ist, ebenfalls durch eine Definition, indem er sagt,
	        
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