388 Der sittliche Wille.
so bleiben. Das antike Staatsbewusstsein beruhte auf der entgegengesetzten
Anschauung, und die grössten politischen Theoretiker des Alterthums, ein
Plato und Aristoteles, haben ihr in ihren Werken Ausdruck gegeben.
Erst in der Philosophie der Aufklärung, die in ihrem weiteren Sinne die
empiristischen wie die rationalistischen Systeme des 17ten und 18ten Jahr-
hunderts umfasst, hat der Individualismus das Gepräge empfangen, in
welchem er heute noch beinahe die unantastbare Religion der öffentlichen
Meinung ist. Von Baco bis auf Kant hat sich ihm kein Denker zu ent-
ziehen vermocht. Hobbes’ Leviathan und Rousseau’s Contrat social be-
zeichnen. noch jetzt die äussersten Grenzen, zwischen denen sich die Wind-
rose politischer Meinungen hin- und herbewegt und die gesammte Weisheit
des gemässigten Liberalismus unserer Tage ist in Locke’s Toleranzbriefen
und in Spinoza’s theologisch-politischem Tractat schon in allen wesent-
lichen Stücken enthalten. Wahrlich, eine Zeit die solches geleistet gering
zu achten, würde uns übel anstehen. Für diese Zeit selbst hatte der
Individualismus, den die unabhängigen Denker aller Richtungen auf ihre
Fahnen schrieben, seine grosse und berechtigte Bedeutung. Galt es doch
die Geister von dem Druck zu befreien, den Standesvorurtheile, nationale
Beschränktheit und der brutale Egoismus der herrschenden Classen auf
sie ausübten. Das konnte nur durch einen Appell an das menschliche
Selbstgefühl geschehen, der energisch auf die Urrechte der menschlichen
Persönlichkeit hinwies. Socialen Institutionen gegenüber, die unzählige
Individuen im Dienste Einzelner ausbeuteten, war die Lehre, dass der
Staat für die Einzelnen und nicht umgekehrt der Einzelne für den Staat
da sei, eine erlösende That. Damit wieder eine höhere, auch über die
beschränkte Humanität der antiken Welt erhabene Auffassung des Gesammt-
willens sich Bahn brechen könne, musste vor allen Dingen der sittliche
Werth der einzelnen selbstbewussten Persönlichkeit sichergestellt sein.
Wo es sich um die Frage nach dem Verhäitniss von Individualwille
und Gesammtwille handelt, da haben nun aber alle Socialtheorien der Auf-
klärungszeit, wie sie heute noch die politische Tribüne beherrschen, nur
die Bedeutung untergeordneter Nüancen der nämlichen Anschauung. Ihren
Ausdruck findet diese Uebereinstimmung in den völlig identischen Vor-
stellungen, welche bei den Wortführern jener Theorien, bei einem Hobbes
ebenso wie bei einem Locke, Rousseau oder Helvetius, über die funda-
mentale Frage der Entstehung eines Gesammtwillens und über sein Ver-
hältniss zum Einzelwillen herrschen. Direct freilich wird auf diese Frage
nicht eingegangen, weil man von vorn herein überhaupt nur dem Einzel-
willen Wirklichkeit zuschreibt, wohl aber indirect, in den Theorien näm-
lich, die man über die Entstehung von Sprache, Religion, Sitte und Recht
entwickelt. Alle diese Erzeugnisse des menschlichen Geistes sind dem
aufgeklärten Individualismus Erzeugnisse willkürlicher Satzung. Entweder
sind es einzelne Gesetzgeber, welche den Menschen in den Besitz jener