Accise, 3
anstatt des Kaufmanns kragen , weil dieser sol- wegfallen, daß durch die Accise die Besißer
<e auf seine Waaren schlage und nicht mit der Grundstücke mit doppelten Lasten beschweret
Schaden handelez. folglich müßten sie doppelte“ werden- Damit auch die Accise keine Theu-
und dreyfache Lasten tragen. Diejenigen Un- rung der Lebensmittel verursache, und dadurch
terthanen hingegen, die sich Vorräthe anschaff- dem Nahrungsstande kein Nachtheil zuziehe z
ten und einen wohlfeilen Marktpreiß abwarten darf man nur die zu den Manufacturen und
könnten, trügen fast gar nichts zu der Accise Fabriken nöthigen rohen Materialien von der
bey; sie betreffe also die Armen und Unver- Accise besreyen , die unentbehrlichen Lebens-
mögenden am meisten, mittel aber nicht allzusehr beschweren, und dem
Diese Fehler, welche der Accise beygemes- Mehl, Salz und Holz sogar eine volifommene
sen werden, fallen sehr in die Augen und Besreßung gönnen. Auf diese Weise wird
scheinen ziemlich gegründet zu seyn. Wenn man keine Ursache noch Vorwand haben , die
man aber eine genaue Prüsung derselben an- Waaren zu vertheuren, weil weder der Ar-
stellen will, so wird man finden, daß es Fehler beitslohn noch die Unterhaltung und Kost der
einer nicht wohl eingerichteten Accise sind, wel- Arbeiter eine Steigerung und mehrern Auf-
c<e ganz leicht verbessert werden können. Damit wand etfordern wird. Und wenn Mehl, Salz
diejenigen, welche bereits von ihren Grundstü- und Holz mit der Aceise verschonet wird ; so
>en Abgaben entrichten, durch die Accise nicht können auch die Armen und Unvermögenden
doppelt beschweret werden 3; so-mache man nur sich über keine Last und BedrüFung beklagen.
die Cinrichtung, daß der Käufer, und nicht
ver Verkäufer der Lebensmittel, die Accise er- 9. 9+
legen müsse , z- E. daß das von den Landleuten 1V. Soll auch die Accise keinen sichern
zum Verkauf in die Stadt gebrachte Getreyvde Grund haben, weil sowohl von Seiten der Ac-
bey dem Eingange von der Accise befreyer cisanten, als der Cinnehmer Betrug und Unter-
bleibe , diese aber nachmals von dem Käufer schleif dabey vorgehen könne, so die allervorsich-
oder Consumenten , wenn er das Getreyde in tigsten Maaßregeln nicht verhindern würden.
die Mühle bringet, erleget werde. Da auch Man bedenke aber dagegen, daß bisher noch
die Bierbrauer und Becker ihr benöthigtes Feine Art der Abgaben, die alie Vollkommenhei-
Getreyde sehr oft selbst auf dem Lande einkau- ten an sich habe, erfunden worden, so viele Mähe
fen , so fällt die Accise ohnehin auf disse und sichauch ein Marschall de Vauban, ein Fr2y-
nicht auf den Landmann. CEben dieses findet herr von Schrödern und mehr andere ge-
auch bey dem Biehe statt, welches die Fleischer sc<ickte Cameralisten, dieserhalb gegeben haben,
mehrentheils auf dem Lande aufkaufen, und Herr von Justi gestehet selbst, 3) daß es gar
wenn sie solches in die Stadt bringen , die Ac- nicht leicht sey, solche Wege und Cinrichtungen
cise davon enfrichten- Und wenn überhaupt bey den Contributionen und Abgaben zu treffen,
geboten und bekannt gemacht wird, daß von die denen von ihm gegebenen Grundregeln b)
allen und jeden Lebensmitteln, welche der Land«- in allem gemäß wären. In der That, wenn
mann in die Statt zu Markte bringet, nicht eine Abgabe darum untauglich und verwerflich
dieser, sondern der Käufer die Consumtions- werden sollte , weil Betrug und Unterschleif
accife zu erlegen schuldig seyn soll ; so werden dabey vorgehen kann; so würde dieses Urtheil
die Landletute sich schon von selbst hüten, daß über alle Arten der Abgaben, so viel deren nur
ihnen dieselbe nicht von den Käufern aufgebür- bekannt sind / ergehen müssen? und selbst die
der werde. Mithin wird auch der Einwurf 455 Herrn von "Jujii vorgeschlagene und 4
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