. IT. IIL. IV. V. WI.
Schweizerische Beginn der Schul Dauer der Schul- Besteht überhaupt ein Ist das Schulgeld Wie gross ist das Schulgeld, das Wer besireitel zu-
E eginn der Schul- mpflicht überhaupt, Schulgeld während durch ein Staats- laut Gesetz resp. Beschluss z. B. nöächst die Kosten der
Kantone, pflicht ? nsbesondere der All- der Zeit der Schul- gesetz fixirt oder liegt der Hauptortsbehörden, während für die schulpflich-
taqgsschulpflicht? oflicht resp. der All- es im Belieben der der Schulpflichtigkeit jährlich zu tigen Kinder bestimm-
taasschulpflicht ? Gemeinden? entrichten ist? ten Schulen ?
Baselland .. . Nach dem zurückgelegter * Jahre, wozu noch Re: Staatsgesetz. Z. B. bisher in Liestal ohne Unterschied Zunächst Staatssache, Ge-
6. Jahre. petirschule. für die 3 ersten Schuljahre Fr. 4. 80: meindebeiträge.
für die 3 letzten Fr. 6; für Repetirschüler
Fr. 2. 40. Sonst im Kanton für Alltags-
schüler Fr. 3. 60; für Repetirschüler
Fr. 1. 80. In 12 Gemeinden zahlen die
Ortsbürgerkinder nichts.
Schaffhausen . Mit dem zurückgelegter Jahre Alltagsschule, auf Gemeindesache. Ausser in 1l reichen Gemeinden Schulgeld Primarschulen: Gemeinde-
6. Jahre. dem Lande noch 2—3 für Alltagsschüler höchstens Fr. 8 für die sache mit Staatsbeiträ-
Jahr Fortbildungsschule erste, Fr. 12 für die zweite Stufe, In den gen; Secundarschulen :
Secundarschulen Fr. 20. Kinder, deren Staatssache mit Ge-
Eltern nicht in der Schulgemeinde woh: meindebeiträgen.
nen, zahlen überall das Doppelte.
Appenzell A.-Rh. Mit dem zurückgelegten 6 Jahre, Nein, ausser in zwei armer Gemeindesache mit Staats-
6. Jahre. Gemeinden. beiträgen.
Annenzell 1.-Rh. Mit dem zurückgelegten 6 Jahre. Nein, Staatssache,
7. Jah =
‚ Jahre.
St. Gallen . . Mit dem zurückgelegten \lltagsschule 7 Jahre, Er- Nein. Gemeindesache mit Staats-
6. Jahre. gänzungsschule 2 Jahre beiträgen.
Graubünden x» Mit dem zurückgelegten 8, hie und da 9 Jahre. Ja. Gemeindesache. Schulgeld von Fr. 1 bis 10. In Chur nach Gemeindesache; Staats-
7. Jahre. den Klassen Fr. 5 bis 16 für Nicht-Ge- beiträge an arme Ge-
meindebürger. In den Secundarschulen meinden.
Fr. 15 bis 45.
Aargau . . . Mit dem Zzurückgelegter 8 Jahre. 'n der Regel nein, ausser Staatsgesetz. Fr. 2 für arme, Fr. 10 für andere Primar- Gemeindesache mit Staats-
7. Jahre. für Kinder, deren Eltern schüler, deren Eltern keine Gemeinde- beiträgen.
im Schulorte nicht steuer- steuer zahlen. Für Bezirksschüler über-
pflichtig sind haupt Fr. 20, für Schweizerbürger Fr. 24,
und Ausländer Fr. 32, sofern die Eltern
nicht im Schulverbande steuern.
Thurgau „=. Mit dem zurückgelegter 0 Jahre, worunter auch Ja- Staatsgesetz. Ihne Unterschied Fr. 3 für die Jahres-, Gemeindesache mit Staats-
5. Jahre. Halbjahrsschulen u. Er Fr. 2 für die Halbjahres-, Fr. 1 für die beiträgen.
gänzungsschulen. Ergänzungsschule.
Tessin . . Mit dem 6. Jahre. 8 Jahre. n den Elementarschulen Staatsgesetz hinsichtlich Bürger und Niedergelassene zahlen in den *emeindesache mit Staats-
kein Schulgeld, wohl der Secundar- und der Elementarschulen nichts. Schulgeld ohne beiträgen. Secundar- u.
aber in den Secundar- höhern Schulen Unterschied im Kantonslyceum Fr. 30; im höhere Schulen sind ganz
und den höhern Schulen Kantonsgymnasium Fr. 10; in den Knaben- Staatssache,
secundarschulen Fr. 7; in den Mädchen-
secundarschulen Fr.5; in den Zeichnungs:-
schulen Fr. 7.
Waadt . . . Mit dem zurückgelegten' 9 Jahre. Ja Staatsgesetz, In den Primarschulen ohne Unterschied Gemeindesache mit Staats-
7. Jahre. Fr. 3 beiträgen.
Wallis . . . Mit dem 7. Jahre. 8 Jahre, Nein für den Primar- Un-| Gemeindesache.,
terricht.
Mit dem 7. Jahre. 9 Jahre. Nein für den Primar- Un- In den facultativen mittleren Schulen wird Gemeindesache mit Staats-
euenburg . . m
terricht, ein Schulgeld bezogen, so in der Stadt beiträgen,
Neuenburg je Fr. 40, 60 und 80 in den
3 Klassen des Gymnasiums resp. der In-
dustrieschule.
Genf ‚2... Mit dem Zzurückgelegteı 7 Jahre. Vein für den Primar- und Sowohl Staats- als Ge-
(Erst seit 1872 be- 6. Jahre. Secundar-Unterricht. meindesache.
steht Schulzwaneg.)
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