D. Mittheilungen über die Beftenerung der fchweizerifchen nie
Bevölkerung. Fı
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I. Zur Charakterisirung des schweizerischen Steuerwesens A
überhaupt. N
In einer Darstellung der schweizerischen Arbeiterverhält- x
nisse und der darauf bezüglichen staatlichen Massregeln sollte Fı
eine Uebersicht über die Leistungen und Abgaben, welche die he
Arbeiter an Staat und Gemeinde zu leisten haben, nicht fehlen; in
denn die Arbeiterbewegung richtet sich überall da, wo sie, wie Ce
in der Schweiz, nicht auf gewaltsamen Umsturz zu speculiren Z
braucht, sondern ihre Ziele auf friedlichem Wege durch die 10
directe Volksgesetzgebung zu erreichen hofft, auf eine Reform a
der Steuergesetzgebung, um die unteren Klassen von Steuern H:
möglichst zu befreien und ihre Lage auch indirect dadurch zu de
verbessern, dass man. die Mittel zur Herstellung oder Unter- ei
haltung von Schulen, Kirchen, Spitälern, Armenhäusern, Strassen, di
Eisenbahnen und andern öffentlichen Werken mit Hülfe von Pro- wi
gressiv- und Erbschaftssteuern vorzugsweise durch die bemittelten Kl
Klassen aufbringen lässt.
Es würde zu weit führen, das gesammte Steuerwesen des Eı
Bundes und der Kantone mit Inbegriff der indirecten Besteuerung Ih
und der Gemeindesteuern zu beleuchten. Nur im Allgemeinen ar
wollen wir bemerken, dass der Bund seine Haupteinnahmen aus Ei
den Zöllen bezieht und dass in Art. 25 der Bundesverfassung ul
folgende-drei Grundsätze für die Eingangszölle aufgestellt sind:
a) Die für die inländische Industrie erforderlichen Stoffe sind nu
im Zolltarif möglichst niedrig zu tarifiren. b) Ebenso die zum .
nothwendigen Lebensbedarf erforderlichen Gegenstände. c) Die le
Gegenstände des Luxus unterliegen der höchsten Taxe. Im All- K
gemeinen sind die Zölle auf die wichtigen Consum-Artikel, S
Zucker, Kaffee, Tabak, Wein, Sprit, Reis, Bier, welche in den al
meisten Ländern so hoch belastet sind, in der Schweiz nur sehr K
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