Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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öl- thaten« aufmerksam machen und die Progressivsteuer für eine 
hs- socialistische Erfindung, für ein »Auslandsgesetz« erklären, und 
N- behaupten, dass die Tendenz der Progression die Nivellirung des 
len Besitzes sei, dass sie gerade in Demokratien höchst verführerisch 
uitt auf die Massen einwirke, dass sie Fleiss und Sparsamkeit ent- 
ts., muthige, dass sie das Capital verscheuchen und demoralisirend 
er- wirken werde, indem die wenigen übermässig hoch belasteten 
us- Bürger versuchen würden, sich der Steuer zu entziehen, und dass 
UN. die alte freiwillige schweizerische Gemeinnützigkeit der begüterten 
che Klassen unter dem Zwange von oben leiden werde.*) Man stellt 
und diesen Bedenken, welche auch gegen das neueste Progressiv- 
ven, steuergesetz der Glarner Landsgemeinde vom 11. Mai 1873 vor- 
NO- gebracht worden sind, vor Allem das Argument entgegen, dass 
ne, die Reichen ihre Steuer vom Ueberflusse bezahlen, dass ein ge- 
an- ringeres Einkommen oder Vermögen durch denselben Steuer- 
ist, procentsatz mehr belastet werde als ein höheres und dass auch 
gel ein im Verhältniss viel grösseres Opfer an den Staat dem Rei- 
‚AN- chen doch leichter falle, als das geringere Opfer dem Armen. 
'oll- Ferner sucht man die Bedenken gegen die Progressivsteuer da- 
zu durch abzuschwächen, dass man sie nur bis zu einem gewissen 
Vermögens- oder Einkommensbetrage steigen lässt und von da 
ıben an alle höhern Beträge gleich belastet, oder dass man im Gesetze 
;hen vorschreibt, dass die Progression das Doppelte oder Dreifache oder 
gel- Vierfache oder Fünffache des einfachen Betrages nicht über- 
zur steigen dürfe. 
ge- Endlich wird die Progression für die Gemeindesteuern in 
der mehreren neuen Gesetzen ausdrücklich ausgeschlossen. So ent- 
hält die neue Züricher Verfassung vom 31. März 1869, welche 
1eile die Progression für die Staatssteuer als ein förmliches Princip 
zlich der Verfassung aufstellt, doch in Art. 19 gleichzeitig den wich- 
nehr 5 
ger ) Siche die darauf bezügliche Literatur, insbesondere die Schrift des 
Aargauischen Regierungsraths Hans von Hallwyl „Ueber das Wesen und 
SCH: die Wirkungen der Progressivsteuer“ und die lehrreichen Verhandlungen 
mit der verschiedenen Kantone und Landsgemeinden.
	        
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