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nur diesem auffallenden und auch sehr angefochtenen Resultat hat
die Schwierigkeit geführt, die verschiedenartigen Verhältnisse der
.den einzelnen Gemeinden unter Einen Hut zu bringen. In vielen Ge-
‚ters meinden würde eine solche Einkommenssteuer in unbilliger und
weiz wenig ertragender Weise nur den Pfarrer, Lehrer und Arzt
üm- treffen, während dagegen in grösseren, mannigfaltige Berufs-
‚da arten in sich schliessenden Gemeinden diese Steuer sich sehr wohl
dem rechtfertigen liesse und einen nicht unbedeutenden Ertrag bringen
istik würde. Von facultativer Einführung, wie das frühere Gesetz
rich sie zugelassen hatte, war so viel als gar kein Gebrauch gemacht
Ver- worden.« (Siehe die Arbeit von Nationalrath Dr. Ed. Suter über
Ver- Gemeindeverfassung des Kantons Zürich in der »Allgemeinen
und Beschreibung und Statistik der Schweiz von Max Wirth, IIL. Bd.«)
Ver- Seit drei Jahren sind die Gemeindesteuern des Kantons
er. Zürich (die Armensteuern nicht inbegriffen) nach der Grösse
Fr. der Steuerquote auf die Bevölkerung, welche diese Steuer trifft,
8. ıf. berechnet worden und zeigen nachstehendes Resultat:
nde- 1871 1870 1869
Einwohner- KEinwohner- KEinwohner-
BEN zahl in zahlin zahl in
zcten 9 0/ 0/°
. | 0 0 0
die Keine Gemeindesteuern
t haben bezahlt . . ... 10,6 9,7 11,9
ung BSL a RE 22 14 11,8
sonst 1b 2% 0 9 19,8 923,2
rmen 2 bis 3 Yo WE 20.1 19,3 21,8
sicht Summe bis 3 °%»o Steuer . . . 58,8 62,8 68,2
SEN 3 17 13,1
; 4 his Sp sie 2 ee 6 12 15,2
Ver- 5 his 0% 6 7,5 2,7
etra- über 6 Yon » ; ri 0,7 0,8
Summe von 3 bis 6 und
unde mehr Yın Steuer“... 2. 412 37,2 31,8
eines 100 100 100
ndel, Wir müssen darauf verzichten, das Gemeindesteuerwesen der
wer- übrigen Kantone ebenfalls zu charakterisiren und beschränken
Zu uns im Nachstehenden auf eine Mittheilung der Hauptbestim-
ge