Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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mungen der in den einzelnen Kantonen bestehenden directen 
Vermögens-, Einkommens- und Activbürgersteuern oder Personal- SE 
steuern, welche- bei einer Untersuchung der den Arbeitern ob- 
liegenden Staatslasten vorzugsweise in’s Gewicht fallen. Wir li 
gehen auf die Erbschafts- und Militärpflichtersatzsteuern eben- Ol 
falls nicht näher ein. Nur im Allgemeinen sei bemerkt, dass Al 
gegenwärtig Erbschaftssteuern in Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, w 
Freiburg, Baselstadt, Schaffhausen, Aargau, Thurgau, Tessin, 
Waadt, Neuenburg und Genf bestehen. In mehreren Kantonen 
wurde diese Abgabe schon in der Mediationszeit eingeführt als 
Ersatz für eine allgemeine Vermögenssteuer, welche man ent- 
behren zu können glaubte, in vielen andern dagegen erst in 
neuester Zeit in Folge der gesteigerten Staatsbedürfnisse. Die A 
stärksten Erbschaftsabgaben hat Genf, welches auch die directe ; 
Linie und den Ehegatten mit 2 Procent besteuert und bei der 2 
Seitenverwandtschaft von 5 bis zu 12 Procent ansteigt. Ausser 
in Genf werden die Descendenten in keinem anderen Kanton be- % 
steuert, der Ehegatte bloss in Genf, Waadt, Tessin, Freiburg, 
Solothurn und Thurgau. — Die Erbschaftssteuern steigen überall 
mit den ferneren Graden der Verwandtschaft. Mehrere Kantone 
kennen ausserdem noch eine zweite Progression nach dem Be- 
trage des Erbtheils, so z. B. Zürich, Solothurn, Thurgau. — 
Zur Erleichterung der unteren Klassen pflegen fast überall ge- 
ringere Beträge von Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen 
von der Steuer ausgenommen zu sein (so z. B. in Zürich Be- 
träge unter 1000, in Bern unter 400). In Genf, dessen Gesetz 
am weitesten geht, sind ausgenommen: 1) Beträge, nicht über ; 
3000 Fr., die in directer Linie an einen Minorennen übergehen, 
2) Renten-Vermächtnisse, die nicht 300 Fr. jährlich überschreiten, 
3) Vermächtnisse an öffentliche oder vom Staate autorisirte 
Wohlthätigkeits-Anstalten, 4) Vermächtnisse von weniger als 
50 Fr. Werth. 
In Uri bestehen nach den uns gemachten mündlichen An- 
gaben Erbschaftssteuern für entfernte Verwandte ausserhalb des
	        
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