Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

-Mis3 
Nie Activbürgersteuer ist je für das ganze Jahr von Denjenigen zu 
entrichten, welche in dem Jahre, für welches die Steuer bezogen wird, Sell 
stimmberechtigt sind. com 
8 10. Streitigkeiten über die Frage, ob ein Vermögens- oder Ein- siru 
kommenstheil steuerpflichtig sei, werden von der Finanzdirection unter bez! 
Vorbehalt des Recurses an den Regierungsrath entschieden. (SS 
Tit. IL. En 
Steueranlage. 
a) Anlage der Vermögenssteuer. 
8 11. Von dem Vermögen der einzelnen Steuerpflichtigen werden 
folgende Theile in den Vermögenskataster gesetzt: 
5 Zehntheile von den ersten 20 Tausend Franken. 
- % »- „ weitern 30 % » 
’ ” » » »” 50 » » Ve: 
9 n X 2 100 Ss 
g el | leu 
10 „ dem Mehrbetrag. Ve: 
Auf jedes Tausend dieser eingetragenen Theile wird der gleiche Steuer- im 
betrag erhoben. / nal 
Von den Gemeindegütern werden, abgesehen von ihrer Grösse, 5 Zehn- 
theile ihres Betrages auf den Steuerkataster gesetzt. 
b) Anlage der Einkommenssteuer. 
8 12. Von dem steuerpflichtigen Einkommen (vergl. $ 5 b) der Ein- 
zelnen werden folgende Theile in den Einkommenskataster gesetzt: 
2 Zehntheile von den ersten 15 Hundert Franken. 
4 » 5 m Weiltern 15 5 % 
6 x Ka » 30 ” E 
8 ” cm % 40 n r 
10 % „ dem Mehrbetrag. 100 
Jedes Hundert des Einkommenskatasters bezahlt 2 Franken Steuer, 
so oft vom Tausend des Vermögenskatasters 1 Franken erhoben wird. lich 
c) Anlage der Activbürgersteuer. . 
8 13. Die von dem einzelnen Stimmberechtigten zu entrichtende thü 
Steuer beträgt je den dritten Theil dessen, was von einem Tausend des sten 
Vermögenskatasters erhoben wird. ton 
Tit. IIL En 
Ausmittelung des steuerbaren Vermögens und Einkommens, Ber 
8 14. Die Ausmittelung des steuerbaren Vermögens und Einkommens 
geschieht auf Grundlage der Selbsttaxation des Pflichtigen. haf 
Diese wird controlirt durch die Taxation der Steuercommission , von 
welcher an die amtliche Inventarisirung (S$ 26—380) oder an die Recurs- ver 
commission ($8 31—33) Berufung stattfinden kann. zu 
Y
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.