Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

Bd = 
4. das Einkommen von ausserhalb des Kantons angelegten Capitalien } 
oder von daher fliessenden Nutzniessungen u. dgl., in dem Masse, EINEM 
als der Steuerpflichtige nachweist, dass er dafür betreffenden Orts Verm 
der Vermögens- oder Einkommensteuer unterworfen ist; leicht 
5. das Jahreseinkommen eines Steuerpflichtigen, welches Fr. 1000 nicht 
erreicht, so dass die Besteuerung erst bei Fr. 1000 eintritt. 
S$ 6. Die Steuerquote eines jeden Steuerpflichtigen für das Steuerjahr 
wird in der Regel berechnet auf Grund des auf 31. December des Vor- 
jahres sich ergebenden reinen Jahreseinkommens beziehungsweise Rein- 
ertrages des Geschäftes des Steuerpflichtigen. 2 
$ 15. Der Steuerbetrag beträgt bei einem Einkommen von 1000 Fr. Rathe 
2 Franken und für jedes weitere 100 Fr. Einkommen bis 1900 Fr. ete. 5 
1 Fr. mehr. a) 
Bei einem Einkommen von Fr. 2000 6% 0 das ist = Fr. 12 
0008 27% = - 21 
; - - - - 4000 8%0 = - 32 
. - - 5000 10% 0 = - 50 
- 6000 12%% = - 72 
; - 7000 14% o = 94 
- = 8000 16% = - 128 
= - 9000 18% = - 162 2) 
und bei einem Einkommen von 10,000 Fr. und darüber je 20 des Ein- 
kommens. \ 
Bei den Einkommen von 2000 Fr. bis 10,000 Fr. wird der von einem 
1000 zum andern stattfindende Stenerzuwachs für die dazwischen liegen- 
den Beträge gleichmässig vertheilt, d. h. '/,„ des Zuwachses auf je 100 Fr. 
Bei Einkommen aus Capitalsanlagen, Mieth- und Pachtzinsen, Betrag 
der Waldungen, Pensionen und Leibrenten wird der Steuerquote noch 
!/. zugeschlagen. J) 
NB. Die Steuerpflicht wird durch Taxation einer Gemeindesteuer- 
commission nach erfolgter Selbsttaxation des Steuerpflichtigen ermittelt. 
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12. Der Kanton Baselstadt. 
Der Kanton Baselstadt ist in letzter Zeit vielfach als Be- en 
weis für die Progressivbesteuerung angeführt worden, während taxirt 
eine nähere Prüfung seiner Steuergesetzgebung ergibt, dass ihr als S 
das Princip der Degression zu Grunde liegt. Die Vermögen werde 
werden nach Klassen bis zu 3 Millionen in mässiger Progression, ) 
von da an nach einem gleichmässigen Procentsatz, und KEin- schwi 
kommen und Erwerb schon von 9000 Franken an ebenfalls nach 
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