KR
i. von Fr. 1,000 bis 20,000 der einfache Ansatz für je Fr. 1000
2 20,901 - 40,000 > - - mit Zuschlag von '/,9
8 — 40.001 - 70,000 AS ; Ex ho
1 "70,001 - #100;:000 4- - ; - = 39
5 100,001 - 150,000 *- - = ig
da 150,001 - 250,000 - z =
Ts 250,001 - 400,000 = 849
8. > 400,001 u. darüber 110
Erläuterndes Beispiel.
So zahlen bei dem einfachen Steueransatz von 1 °/99
Fr. 20,000 1/0 Fr. 20. —
1 weitere 20,000 10 - 22. —
- 30,000 10 36. —
5 - 380,000 130 89. —
Q 50,000 1% 70. —
, 100,000 1°%ı9 50. —
150,000 1% 240. —
100,000 17/0 10. —
500,000 Fr. 747. —
A so dass ein Vermögen
von Fr. 20,000 Fr. 20. —
- - 40,000 Fr. 20.1) 223= - 42. —
= = 70,0008 - 20 | 22 -|:36= - 78. —
- 100,000 - 20-+-22-|36-+89= - 117. —
zahlen würde u. S. W.
56 II. Erwerbssteuer,
fr 8 4. Die Erwerbssteuer ist, die unten folgenden Ausnahmen VOr-
behalten, von allen im Kanton betriebenen Gewerben, als von Handels-
und Fabrikationsgeschäften, Handwerken, Wirthschaften, Commissions-
und Advocaturgeschäften u. S. W., sowie von fixen Gehalten, Pensionen
und Leibrenten in dem Sinne zu entrichten, dass nur das reine Einkommen
(nach Abzug der Betriebskosten) zu berechnen ist.
n- Von dieser Steuer befreit ist:
ne 1. der Jandwirthschaftliche Erwerb,
S- 2. jeder andere Erwerb, der jährlich weniger als 100 Fr. reines Ein-
N, kommen abwirft, und
2 insofern der Betreffende nicht überdies ein Vermögen von 3000 Fr.
oder mehr versteuert, jeder Erwerb, der nicht den Betrag von 500
SS Franken erreicht.
ch 8 5. Bei einer Vermögenssteuer mit dem Ansatze von einem Franken
auf tausend Franken beträgt die Erwerbssteuer für ein Erwerbseinkommen
1R*