innern bundesstaatlichen und kantonalen Verwaltung, die Ge-
meindeverfassungen, das Kirchen- und Schulwesen, die Wehr-
verfassung und Rechtspflege, das Erwerbs- und Verkehrsleben,
die Fürsorge für öffentliche Bauten, Communicationen und Ge-
sundheitspflege, die Anstalten für Arme, Kranke, Unmündige,
Verwahrloste, Gefangene, überhaupt das öffentliche Vereinsleben
mit dem reichen Inhalt seiner gemeinnützigen Bestrebungen.
Hier, wo es keines grossen staatlichen Hintergrundes, sondern
der Treue im Kleinen bedarf, bewährt sich der schlichte bürger-
liche Sinn und die werkthätige Opferwilligkeit der Eidgenossen,
ihre Vorliebe für Hebung der Volksbildung und für sociale Ver-
besserungen.
Diese volksthümliche und vielseitige Gestaltung des öffent-
lichen Lebens, gestützt auf die noch viel wichtigere Grundlage
eines gesunden Familienlebens, wird der Schweiz auch in unserer
auf die Bildung grosser Nationalstaaten hindrängenden Zeit ihre
culturgeschichtliche Mission bewahren und die Gefahr abschwä-
chen, welche in dem Mangel an Festigkeit und Stetigkeit von
Regierungsgrundsätzen, in der socialdemokratischen Nivellirungs-
sucht, in dem Terrorismus und kurzsichtigen Egoismus zufälliger
Majoritäten und in dem Verlangen der Massen nach grösseren
staatlichen Leistungen ohne Uebernahme grösserer Pflichten und
Lasten liegt.
Man braucht daher, ohne die Gefahr der socialistischen
Bewegungen zu unterschätzen, doch die Zukunft der demokrati-
schen Institutionen gerade in den so verschiedenartigen schwei-
zerischen Republiken nicht so bedrohlich anzusehen, wie es Zzu-
weilen von Seiten der Reichen geschieht. Es ist begreiflich, dass
die unteren Klassen überall da; wo sie bereits über die Majorität
verfügen, in ihrem Kampf um das Dasein sich der ihnen zuste-
henden Machtmittel auch so viel wie möglich bedienen wollen.
Die Strömung der socialen Bewegung geht entschieden auf Ein-
führung der Progressivsteuer, auf Unentgeltlichkeit des öffent-
lichen Unterrichts und auf andere Erleichterungen der unteren
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