Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

Massregeln der Arbeitgeber, Arbeitnehmer 
und des gemeinnützigen Publikums zur 
Verbesserung der Arbeiterverhältnisse. 
Yorbemerkung. 
Nach Erörterung der allgemeinen Fragen über die Verhrei- 
tung und den Charakter der schweizerischen Industrien, über 
Licht- und Schattenseiten derselben, über Klagen von Arbeit- 
nehmern und Arbeitgebern und über die von Seiten des Bundes 
oder der Kantone ergriffenen staatlichen Massregeln zur Abhülfe 
der socialen Noth, wendet sich der Berichterstatter nunmehr zu 
dem speciellen Theile seiner Arbeit, welcher die einzelnen Mass- 
regeln der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und des gemeinnützigen 
Publikums zur Herstellung besserer socialer Zustände darzustellen 
versucht. Die im Nachstehenden mitgetheilten Thatsachen und 
Beispiele erschöpfen keineswegs dasjenige, was in der Schweiz in 
dieser Hinsicht geleistet wird. Der Verfasser konnte natürlich 
nur diejenigen Fälle namhaft machen, welche ihm durch Behör- 
den oder Privaten, durch officielle oder unofficielle Berichte, im 
schriftlichen oder persönlichen Verkehr mit den Betheiligten, in 
zahlreichen Commissionssitzungen und zum Theil auch durch den 
directen Augenschein bekannt worden sind. Die Belege für die 
gemachten Angaben sollen der eidgenössischen Generalcommission 
für die Wiener Weltausstellung zur Controle vorgelegt werden. 
Allfällige Ergänzungen, Vervollständigungen oder Berichtigungen 
einzelner Angaben werden dem Referenten stets willkommen sein 
und können, sobald der Bericht überhaupt Interesse erweckt, 
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