- J —
a) Für die Berechnung der Miethe sind die ortsüblichen Miethpreise zu zU
Grunde zu legen, doch sollen sie immerhin so billig als möglich ge-
stellt werden ; K
hı So lange der Beständer die Miethe bezahlt und die übrigen von der ZU
Verwaltungscommission festzusetzenden Bedingungen und Verpflich- M
tungen erfüllt, kann ihm nur im Falle des Verkaufs aufgekündet /
werden ; al
„\ Bei Verkaufsabschluss soll jeweilen eine entsprechende, von der Ver-
waltungscommission zu bestimmende Abschlagszahlung an den Kauf 1%
geleistet werden. Der Rest der Kaufsumme ist auf dem Objecte hypo-
thekarisch zu verschreiben und soll durch jährliche Abzahlungen bis Sl
auf die Hälfte amortisirt werden; ne
a) Wenn der Käufer sein erworbenes Haus wieder verkaufen will, so
hat die Gesellschaft das Zugrecht. bl
Trotz des schlechten Baujahres 1872 machte man sich Su
sofort an die Arbeit und es wurden bis zu diesem Zeitpunkt
erstellt: han
I. Zwei Reihenhäuser. Jede Reihe besteht aus 5 Häuschen. da
Jedes Häuschen aus 2 Wohnungen: Keller, Küche, Stiegenhaus, SO
Abtritt, Stube und 2 Schlafzimmer nebst kleinem Garten. R
IT. Zehn Doppelhäuser. Jedes Doppelhaus besteht aus
9 Häuslein. Jedes Häuslein aus 2 Wohnungen, mit den schon WE
genannten Räumlichkeiten. ar
Die Gesellschaft besitzt mithin 30 Häuslein und 60 Woh- un
nungen, die sehr gesucht und gern bewohnt sind.
Der Miethzins per Wohnung beträgt 200—250 Fr. En
es NLE
Das Geld der Gesellschaft ist schon seit lange verbaut und “he
auf den Häusern haften Schulden. Indessen wird die Gesellschaft
im Stande sein, die Actien mit 4!/, °/, zu verzinsen und mit den
Bauten fortzufahren.
Die Leitung des Unternehmens geschieht unentgeltlich.
>Im Allgemeinen«, schreibt uns Herr Stadtbaumeister Fierz,
der zu Gunsten der Gesellschaft eine sehr anerkannte Thätig-
keit entwickelt hat, »wächst die Wohnungsnoth noch immer, da
das Bauen sich nicht mit der Zunahme der Bevölkerung 3us-
gleicht. Es sind in jüngster Zeit viele in St. Gallen beschäftigte
Arbeiter genöfhigt gewesen, Wohnung ausser dem Stadtgebiet
2926