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Gewinn am Verkaufe ziehen wollen und musste die Verwaltungs--
kosten möglichst beschränken, so dass die Association coopeErative
immobiliere keine spekulative ist.
Nach den Statuten hat die Gesellschaft zum Zweck:
1. den Bau von Einfamilienhäusern mit Garten;
2. die Vermiethung solcher Häuser;
3. den Verkauf derselben an die Miether; der Verkaufspreis
ist höchstens in einem Zeitraum von 20 Jahren abzutragen;
4. die Annahme von zu verzinsenden Geldern, um den An-
kauf von Actien zu ermöglichen.
Endlich ist in Aussicht genommen, mit diesem Unternehmen
einen Credit- und Consumverein zu verbinden.
Nach Art. 17 kann sich ein Actionär für mehrere Häuser
in dem Register der Gesellschaft einschreiben lassen; nur eins
indessen darf ihm verkauft werden.
Art. 19 bestimmt, dass der Käufer folgende Verpflichtungen
eingehen muss:
1. Er darf niemals im Garten Bauten vornehmen, so dass.
diesem seine ursprüngliche Bestimmung gewahrt bleibt;
2. er darf sein Haus nicht zum Debit von geistigen Getränken
oder zum Sitz einer unmoralischen Profession hergeben;
5. er muss das Haus bis zur völligen Abzahlung des Preises
gegen Feuer versichern lassen.
Nach Art. 20 ist der Preis eines Hauses gleich dem Be-
trage der Selbstkosten, vermehrt um einen verhältnissmässigen
Theil der allgemeinen Kosten der Gesellschaft.
Der Miethpreis beträgt nach Art. 25 7°%, des Verkaufs-
preises, monatlich zahlbar.
Der Gesellschaftsfonds wurde auf 250,000 Fr., getheilt in
Actien zu 100 Fr., normirt. Das Capital, mit welchem man
die Unternehmungen begann, betrug indessen nur 19,400 Fr.,
welche allmählich auf 105,000 Fr. gebracht wurden und bis zum
Schlusse des Jahres 1871 den Bau von Immobilien im Werthe
von 215,000 Fr: ermöglichten. Bis zu diesem Datum baute sie
a.