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in stellte eingerichtet. Jedes derselben enthält 2 Wohnungen von
lien je 3 Zimmern nebst Mägdekammer, Küche, Keller und Estrich.
ner, Dem System »Kasernenbau« gehören 2 Häuser an mit zusammen
21 Wohnungen.
Von Von diesen enthalten 3 je 4 Zimmer, 12 je 3 Zimmer und
6 je 2. In den für gewöhnliche Arbeiter eingerichteten Häusern
rn) sind 9 Wohnungen, wovon 7 mit je 4 und 2 mit je 2 Zimmern.
Allen Wohnungen in sämmtlichen Häusern sind abgeschlossene
viel Küchen, Keller und Holzbehälter beigegeben. — 12 Wohnungen
n- ist je ein Gemüsegarten zugetheilt. Weiteres Pflanzland mangelt.
mt, Unsere Häuser sind älteren Datums und eignen sich für die
‚eY- Arbeiter nicht gut zur Erwerbung; sie sind ausschliesslich in
Miethe gegeben. Die Miethzinsen sind billig gestellt und zwar:
der für die besseren Wohnungen Fr. 260 per Jahr; für Wohnungen
des mit 3 Zimmern (Sonnenseite) 195 Fr., (Schattenseite) 150 Fr. ;
Wohnungen mit 2 Zimmern bezahlen jährlich 120 Fr.
ner In Sachsen werden Arbeiterhäuser nach dem System »Asche-
ceit und Erd - Stampfbau« aufgeführt. Diese Häuser sollen billig,
ner trocken und solid sein; sie werden von den sächsischen
in Baubehörden empfohlen (ein kleines Werk von C. Bernolt, be-
jet. arbeitet von C. Gebhardt, Leipzig 1873, bespricht dieselben
her eingehend). Wir werden mit dieser Bauart Versuche anstellen
her und sofern sie sich bewährt, Häuser nach diesem System er-
net stellen, um sie, nebst etwas Pflanzland, an Arbeiter gegen
bst Amortisation abzugeben.«
)S- Ferner wohnt von den Arbeitern der Glasfabrik von Siegwart
in Hergiswil ein Theil der fremden Arbeiter — deutsche und
französische — in den zur Fabrik gehörigen Gebäuden.
um 13. Arbeiterwohnungen im Kanton Wallis.
Aus dem Kanton Wallis berichtet uns ein früherer Zuhörer,
‚en jetzt Advocat in Monthey, über die Wohnungsverhältnisse der
= dortigen Glasarbeiter: »Alle nicht dem Orte angehörigen Glas-
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