der Schweiz sog. Herbergen »zur Heimath« für fremde ledige
Arbeiter, wo dieselben ein sehr billiges und reinliches Unter-
kommen finden und sich nur den Hausregeln unterwerfen müssen,
welche von den Gründern dieser Herbergen, meist gemeinnützi-
gen Gesellschaften, festgestellt sind.
Schliesslich erlaubt sich der Berichterstatter diesem Ab-
schnitte über das Wohnungswesen nachträglich noch den Ab-
druck der Statuten der neuesten Basler Bau-Genossenschaft, von
der Regierung am 2. April 1873 genehmigt, beizufügen. Es
ist dieser Unternehmung bereits in dem Abschnitte über die
Thätigkeit von Baugenossenschaften in Basel auf Seite 223 gedacht,
allein damals lag dem Referenten nur eine öffentliche Bekannt-
machung vor.. — Obwohl die Statuten keineswegs als ein Muster-
entwurf gelten können und Vieles zu wünschen übrig lassen, *)
so scheint uns doch der Grundgedanke des Basler Unternehmens,
und des ähnlichen auf Seite 218 erwähnten Unternehmens von
Werkstattarbeitern der Zürcher Nordostbahn höchster Beachtung
werth. Der Wohnungsnoth der kleinen Leute lässt sich unbe-
dingt am wirksamsten dadurch abhelfen, dass man die Arbeiter
selbst und namentlich auch diejenigen des Baufachs zum Bau
und zur Einrichtung zweckmässiger Arbeiterwohnungen heran-
zieht und ihnen den Erwerb des geeigneten Areals, die Beschaffung
*) Referent macht die Leser dieses Berichtes aufmerksam auf eine
von dem früher Carlsruher Professor Dr. Emminghaus, jetzt Director der
Gothaer Lebensversicherungsbank, abgefasste werthvolle Schrift. unter dem
Titel: „Eine Häuserbau-Gesellchaft auf Actien für die Stadt Strahlheim
zunächst für Beschaffung kleiner Einfamilien-Häuser. (Carlsruhe, in Com-
mission bei Ch. Ulrici 1870.) Der Verfasser fügt seiner Schrift sehr prak-
tische Entwürfe von Satzungen, Verträgen, Regulativen etc. bei und stellt
folgende Sätze auf, die sich jede Baugesellschaft als Motto nehmen soll:
Wirthschaftlich in der Anlage!
Nicht verzichten auf Gewinn!
Im Wesentlichen nur Einfamilien-Häuser!
Bauen auf Eigenthums-Erwerb durch Annuitäten-Zahlungen !
Vermiethen auf’s Aeusserste beschränken !
Mit Entschiedenheit auf pünktliche Zahlung halten!
IRRE