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dige der Capitalien und Materialien, die Abzahlungen etc. erleichtert.
ıter- Wenn die Arbeiter einen Stolz darin erblicken, auf eigenem
sen, Grunde und Boden zu wohnen und ihre Ersparnisse auf diese
itzi- Weise anzulegen, so wird dadurch der ganze Arbeiterstand
wesentlich gehoben werden. Die Mitglieder solcher Baugenossen-
Ab- schaften werden auch leicht billige Reihen- Häuser herstellen
Ab- und sich unangenehme Nachbarschaft von ihrem Wohnungs-
von quartier fern halten und durch gemeinschaftlichen Ankauf von
Es Holz, Kohlen, Kartoffeln, Milch etc. für ihr ganzes Quartier
die grosse Ersparnisse erzielen können. Die betreffenden Arbeiter-
cht, familien werden sich auch sehr leicht in der Bewachung und
ant- Besorzung von Kindern, namentlich in Krankheitsfällen, gegen-
ter- seitig beistehen und aushelfen können.
n, *) Die neue Basler Baugenossenschaft ist eine aus Bauhand-
ens, werkern und Arbeitern hervorgegangene, auf dem Grundsatze
Von der Selbsthilfe beruhende Vereinigung, welche für die Genossen
ung und für andere kleine Leute billige Wohnungen bauen will,
1be- gleichzeitig aber auch überhaupt Accordarbeiten bei öffentlichen
iter und Privatbauten übernehmen und den Gewinn dieser Unter-
Bau nehmungen theils auf die Arbeit, theils auf das eingelegte Capital
'an- vertheilen will. »Den Statuten liegt — nach der Versicherung
ung der Gründer — die Absicht zu Grunde, eine grössere Entwick-
lung und Hebung der Selbstthätigkeit der arbeitenden Klassen
ine vermittelst deren zweckmässiger Organisation sowohl der Arbeit
A selbst, als besonders auch der bessern freundlichen Vermittlung
eim zwischen Arbeit und Capital zu erreichen.« Die Genossenschaft
‘om- will zunächst auf einer ihr zur Verfügung gestellten Liegenschaft
ale eine Reihe von 15 bis 20 kleineren zweistöckigen Wohnhäusern
Hl (mit je 3 Wohnungen von je 3 Zimmern und Zubehörde) erbauen.
Das Gelingen dieses Versuches genossenschaftlicher Selbsthilfe
des Arbeiterstandes wird, wie alle derartigen Unternehmungen,
hauptsächlich von der Leitung und von der Controle der Genossen
abhängen.
Die Statuten lauten folgendermassen :