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ür Wir sehen leider, dass sich gar keine Ersparniss ergibt,
ch und doch sind keine ausserordentlichen Kosten in Rechnung
30 gebracht, wie solche bei Geburts-, Krankheits- und ‚Sterbefällen
ns unvermeidlich sind und wie sie wechselnd eigentlich in jeder
ie Familie in einem gewissen Masse zu den ordentlichen Ausgaben
18 gehören; auch sind weder Schulbedürfnisse noch Steuern in
Betracht gezogen. Freilich gibt es viele Familien, deren Kinder
i- im Alter stehen, um ebenfalls in der Fabrik verdienen zu können,
8 aber ebenso viele mögen auch mehr Kinder mindern Alters
zählen, als wie wir für obiges Beispiel angenommen haben; nur
bei geringerer (!) Lebensweise, oder falls ungewöhnliche Leistun-
gen zu höherer Lohnforderung berechtigen, oder eine ausnahms-
weise Menge arbeitender Hände in der Familie vorhanden ist,
wird sich die Haushaltungsrechnung günstiger gestalten und auch
zur verzinslichen Anlage noch etwas übrig lassen.«
Aus demselben Kanton St. Gallen schreibt uns ein grösserer
Fabrikant in Rapperswyl, dass man in der Schweiz meist 305
5 Arbeitstage habe und dass sich bei einem Durchschnittslohn von
; 2,50 für einen jungen Mann von 20 Jahren oder von 1,60 für eine
Weibsperson und bei einem Kostgeld von 7 Fr. wöchentlich für
den jungen Mann und von 5 Fr. für eine Frauensperson folgen-
des Resultat ergebe:
Eine Mannsperson verdient in 300 Arbeitstagen ä 2,50 Fr. 750
Kost und Logis a 7 Fr. wöchentlich .’. Fr. 364
Most für 300 Tape a 30 Cis. . 9. + 99
Kleider, Schuhe, Wäsche etc... > 120 » 574
Verbleibt zum Anlegen oder zum Vergnügen Fr. 176
Einzelne ledige Arbeiter — so lautet es im Bericht —
haben mit meinem Wissen 160—170 Fr. im Jahr zurückgelegt.
Eine Frauensperson verdient in 300 Arbeitstagen ä 1,60 Fr. 480
Kost und Logis a 5 Fr. wöchentlich”. . Fr. 260
Kleider, Schuhe, Wäsche ete. . ..... . >» 120 >» 380
Rest Fr. 100