Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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ür Wir sehen leider, dass sich gar keine Ersparniss ergibt, 
ch und doch sind keine ausserordentlichen Kosten in Rechnung 
30 gebracht, wie solche bei Geburts-, Krankheits- und ‚Sterbefällen 
ns unvermeidlich sind und wie sie wechselnd eigentlich in jeder 
ie Familie in einem gewissen Masse zu den ordentlichen Ausgaben 
18 gehören; auch sind weder Schulbedürfnisse noch Steuern in 
Betracht gezogen. Freilich gibt es viele Familien, deren Kinder 
i- im Alter stehen, um ebenfalls in der Fabrik verdienen zu können, 
8 aber ebenso viele mögen auch mehr Kinder mindern Alters 
zählen, als wie wir für obiges Beispiel angenommen haben; nur 
bei geringerer (!) Lebensweise, oder falls ungewöhnliche Leistun- 
gen zu höherer Lohnforderung berechtigen, oder eine ausnahms- 
weise Menge arbeitender Hände in der Familie vorhanden ist, 
wird sich die Haushaltungsrechnung günstiger gestalten und auch 
zur verzinslichen Anlage noch etwas übrig lassen.« 
Aus demselben Kanton St. Gallen schreibt uns ein grösserer 
Fabrikant in Rapperswyl, dass man in der Schweiz meist 305 
5 Arbeitstage habe und dass sich bei einem Durchschnittslohn von 
; 2,50 für einen jungen Mann von 20 Jahren oder von 1,60 für eine 
Weibsperson und bei einem Kostgeld von 7 Fr. wöchentlich für 
den jungen Mann und von 5 Fr. für eine Frauensperson folgen- 
des Resultat ergebe: 
Eine Mannsperson verdient in 300 Arbeitstagen ä 2,50 Fr. 750 
Kost und Logis a 7 Fr. wöchentlich .’. Fr. 364 
Most für 300 Tape a 30 Cis. . 9. + 99 
Kleider, Schuhe, Wäsche etc... > 120 » 574 
Verbleibt zum Anlegen oder zum Vergnügen Fr. 176 
Einzelne ledige Arbeiter — so lautet es im Bericht — 
haben mit meinem Wissen 160—170 Fr. im Jahr zurückgelegt. 
Eine Frauensperson verdient in 300 Arbeitstagen ä 1,60 Fr. 480 
Kost und Logis a 5 Fr. wöchentlich”. . Fr. 260 
Kleider, Schuhe, Wäsche ete. . ..... . >» 120 >» 380 
Rest Fr. 100
	        
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