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Weiter wird bemerkt: »Bei Verheiratheten ist Alles relativ.
Meine Erfahrung weist darauf hin, dass bei gegenwärtigen
Löhnen eine Familie mit 4 Kindern sich gut durchbringen kann,
insofern Mann und Frau haushälterisch sind und die Frau noch
einen Hausverdienst hat, welch’ letztern jede Frau-durch Seiden-
weben oder Garnhaspeln finden kann. Ich werde von der grössern
Zahl solcher Familien nur beim Beginn des Winters um Vor-
schuss angesprochen, wenn Holz und Kartoffeln in Vorrath ange-
kauft werden, sonst nur, wenn sie Extra-Anschaffungen für
die Haushaltung machen wollen, z. B. ein neues Bett u. dergl.
Einzelne Arbeiter mit starker arbeitsfähiger Nachkommenschaft
können die Tyrannen der Arbeitgeber werden, welche ihnen Alles
nachsehen müssen, um die Familie nicht zu verlieren. Ich habe
schon mehrere solcher Familien mit 4000 Fr. Jahreseinnahme
gehabt.«
2. Kanton Waadt. Der Besitzer einer Gerberei schreibt
uns Folgendes über das Verhältniss, welches zwischen dem
Arbeitslohne einerseits und dem Preise der Wohnung, Nahrung
und Kleidung andererseits besteht.
Da der Lohn im Durchschnitt Fr. 3,10 beträgt, so kann
folgende Rechnung ungefähr Richtigkeit beanspruchen:
a) für die ledigen Arbeiter :
Monatliche Einnahmen.
25 Tage ä Fr. 3,10 Sn FE. 050
Monatliche Ausgaben.
Kin möblirtes Zimmer ... . . Er. 10
Nahrung, 30 Tage a 1,0 5 . , . x 39
Kleidung und Wäsche . 3 . 2» 19
Unvorhergesehenes \ ; FON
Fr. 66
Daher bleibt zur Verfügung des Arbeiters monatlich Fr. 11,50,
im Jahr Fr. 138.