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b) für die verheiratheten Arbeiter:
N Wir nehmen an, däss der verheirathete Mann im Allge-
1, meinen einen etwas höhern Lohn, nämlich Fr. 3,50 empfängt und
h dass die Frau auch etwas erwirbt.
T Monatliche Einnahmen. _
u Der Mann, 25 Tage a Fr. 5,66 . . Fr. ST,60
Die Frau, 25 Tage & Fr. 0,50... > 12,50
Fr. 100
Monatliche Ausgaben.
. Angenommen, dass die Eheleute die nöthigen Möbel be-
sitzen, so finden wir mit Inbegriff der Nahrung, für 1—2 Kinder
/ folgendes Verhältniss:
/ Wohnung . „A a Er. 13,6
Milch. . SE 1,
Brod . 3 > 19,80
Gemüse, Fett, Fleisch nn 3 as 28
Licht, Feuer. . . PA 6
Kleidung und Wäsche . . .- » 42
Fr. 90,40
Daher bleiben für unvorhergesehene Ausgaben monatlich
Fr. 9,60.
3. Kanton Genf. Grössern Werth legen wir auf die eigenen
Angaben der Arbeiter, welche sich gegenwärtig eifrig damit be-
schäftigen, das nöthige Material über ihre Löhne und Lebens-
bedürfnisse selbst herbeizuschaffen. Die »Zürcher Tagwacht«,
Organ der social-demokratischen Partei und der internationalen
Gewerkschaften der Schweiz, berichtet in ihrer Nr. 46 vom
16. November 1872 über eine in Genf am 1. October 1872
abgehaltene, sehr zahlreich besuchte Versammlung der Schneider
Genf’s, welche u. A. auch über die heutigen Lohnverhältnisse
im Gegensatz zum Lebensbedürfniss verhandelte. Wir theilen
wörtlich mit, was die »Tagwacht« darüber berichtet, ohne ein
Wort hinzuzusetzen oder abzuändern.