Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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b) für die verheiratheten Arbeiter: 
N Wir nehmen an, däss der verheirathete Mann im Allge- 
1, meinen einen etwas höhern Lohn, nämlich Fr. 3,50 empfängt und 
h dass die Frau auch etwas erwirbt. 
T Monatliche Einnahmen. _ 
u Der Mann, 25 Tage a Fr. 5,66 . . Fr. ST,60 
Die Frau, 25 Tage & Fr. 0,50... > 12,50 
Fr. 100 
Monatliche Ausgaben. 
. Angenommen, dass die Eheleute die nöthigen Möbel be- 
sitzen, so finden wir mit Inbegriff der Nahrung, für 1—2 Kinder 
/ folgendes Verhältniss: 
/ Wohnung . „A a Er. 13,6 
Milch. . SE 1, 
Brod . 3 > 19,80 
Gemüse, Fett, Fleisch nn 3 as 28 
Licht, Feuer. . . PA 6 
Kleidung und Wäsche . . .- » 42 
Fr. 90,40 
Daher bleiben für unvorhergesehene Ausgaben monatlich 
Fr. 9,60. 
3. Kanton Genf. Grössern Werth legen wir auf die eigenen 
Angaben der Arbeiter, welche sich gegenwärtig eifrig damit be- 
schäftigen, das nöthige Material über ihre Löhne und Lebens- 
bedürfnisse selbst herbeizuschaffen. Die »Zürcher Tagwacht«, 
Organ der social-demokratischen Partei und der internationalen 
Gewerkschaften der Schweiz, berichtet in ihrer Nr. 46 vom 
16. November 1872 über eine in Genf am 1. October 1872 
abgehaltene, sehr zahlreich besuchte Versammlung der Schneider 
Genf’s, welche u. A. auch über die heutigen Lohnverhältnisse 
im Gegensatz zum Lebensbedürfniss verhandelte. Wir theilen 
wörtlich mit, was die »Tagwacht« darüber berichtet, ohne ein 
Wort hinzuzusetzen oder abzuändern.
	        
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