Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

359 
US- fernerhin in der Anstalt zu verbleiben; sie müssen sich jedoch 
rd, dem Hausreglement unterwerfen, dagegen steht es den Eltern 
SO- oder Vormündern frei, über den Verdienst und die Ersparnisse 
rn, der Lehrknaben frei zu verfügen. 
rd. Da ein in der Schuhfabrik des Hrn. Bally gebildeter Lehr- 
rn knabe schon im 16. Lebensjahre 300 Fr. bequem erspart haben 
zu kann und von da an sein Lohn mindestens Fr. 2. 70 bis 4 Fr. 
len und mehr, je nach seinen Leistungen, betragen soll, so kann 
die ein tüchtiger Bursche im 20. Jahre bereits über 1000 Fr. 
en erspart haben, während er in dem anständigsten Kosthause der 
an, Welt untergebracht war. 
ht. Ausser dieser neuen stattlichen Pension besitzt die Firma 
au C. F. Bally in Schönenwerd noch ein zweites älteres Kosthaus, 
‚en welches erwachsenen ledigen fremden Arbeitern für nur 7 Fr. 
he per‘ Woche Schlafraum, Kost, Heizung und Licht ‘in grösseren 
‚uf gemeinschaftlichen Räumen gewährt. Es hält einigermassen 
= schwer, unter den Benutzern” dieser Anstalt die Hausordnung 
Mn, streng aufrecht zu erhalten; aber alle Plätze sind stets vergeben. 
N F, Kosthäuser für arbeitende junge Mädchen, 
es An die im Vorstehenden mitgetheilten Tabellen über Haus- 
he haltungsbudgets und Kostgelder für ledige Arbeiter will Referent 
en nun noch eine Zusammenstellung der schweizerischen Kosthäuser 
e- für Lehrmädchen anschliessen. Es gibt dafür mehrere muster- 
B hafte Anstalten, welche sämmtlich den Beweis liefern, dass junge 
di Mädchen bei einem vortrefflichen gesunden Unterkommen, bei 
so guter Kost, bei wenig anstrengender Arbeit, bei zweckmässiger 
= körperlicher Pflege und geistiger wie sittlicher Erziehung in 
ll wenigen Jahren zu ansehnlichen Ersparnissen kommen können. 
fr Die älteste Anstalt dieser Art ist das Richter-Linder’sche 
ı- Töchterinstitut auf der Schorren bei Basel. *) 
*) Siehe die Beschreibung in dem 73. Neujahrsblatt der Zürcher 
Al Hülfsgesellschaft.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.