Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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Während die erwähnten vier Mädchenasyle unter prote- 
stantischer Leitung stehen, gibt es in der Schweiz auch zwei 
unter katholischer Leitung, in den Spinnereien in Dietfurt und 
Lichtensteig.*) 
G. Polizeiliche Taxen für Lebensmittelpreise und Cetreideankäufe 
durch den Staat, 
Es möge uns gestattet sein, an die Mittheilung von Mass- 
regeln der Unternehmer, Arbeiter und des gemeinnützigen Publi- 
kums noch einige Notizen anzuknüpfen, welche eigentlich in 
den »Allgemeinen Theil« unter die Massregeln des Staates 
gehören, uns indessen erst nachträglich im Fortgange der ganzen 
Knquete durch positive Belege bewiesen wurden und daher nur 
am Schlusse dieses Abschnittes Erwähnung finden konnten. -— 
Obwohl in den meisten Kantonen von einer directen Ein- 
mischung des Staates in die Ernährungsverhältnisse und in die 
Preisbestimmung der Waaren keine Rede mehr ist, so haben doch 
einzelne Kantone, z. B. Schwyz, Obwalden und Wallis, die amtliche 
Taxirung von Brod und Fleisch beharrlich beibehalten, ja sogar 
trotz zeitweiser Aufhebung wieder in Kraft gesetzt, und es be- 
währt sich auch in diesem Punkte, dass die Schweiz ein Land 
der staatsökonomischen Contraste ist und nicht nur die modern- 
sten, sondern auch noch immer die alterthümlichsten Staats- 
und Gemeindeeinrichtungen aufweist, und dass manche Kantone 
in der Gesetzfabrikation und in Gesetzänderungen ganz uner- 
schöpflich sind. Höchst interessant sind die officiellen Aufschlüsse, 
welche uns die verehrliche Kanzlei des Kantons Schwyz über die 
amtliche Festsetzung der Brodpreise und über das Schicksal der 
darauf bezüglichen Gesetzgebung in zuvorkommendster Weise 
gegeben hat. In erster Linie ist Act zu nehmen von einer 
Müller- und Bäckerordnung vom 10. August 1848, welche der 
*) Siehe Verhandlungen der St. Gallischen Gemeinnützigen Gesell- 
schaft, 1. Heft 1868, Seite 21 — 23. 
KW 
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