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Während die erwähnten vier Mädchenasyle unter prote-
stantischer Leitung stehen, gibt es in der Schweiz auch zwei
unter katholischer Leitung, in den Spinnereien in Dietfurt und
Lichtensteig.*)
G. Polizeiliche Taxen für Lebensmittelpreise und Cetreideankäufe
durch den Staat,
Es möge uns gestattet sein, an die Mittheilung von Mass-
regeln der Unternehmer, Arbeiter und des gemeinnützigen Publi-
kums noch einige Notizen anzuknüpfen, welche eigentlich in
den »Allgemeinen Theil« unter die Massregeln des Staates
gehören, uns indessen erst nachträglich im Fortgange der ganzen
Knquete durch positive Belege bewiesen wurden und daher nur
am Schlusse dieses Abschnittes Erwähnung finden konnten. -—
Obwohl in den meisten Kantonen von einer directen Ein-
mischung des Staates in die Ernährungsverhältnisse und in die
Preisbestimmung der Waaren keine Rede mehr ist, so haben doch
einzelne Kantone, z. B. Schwyz, Obwalden und Wallis, die amtliche
Taxirung von Brod und Fleisch beharrlich beibehalten, ja sogar
trotz zeitweiser Aufhebung wieder in Kraft gesetzt, und es be-
währt sich auch in diesem Punkte, dass die Schweiz ein Land
der staatsökonomischen Contraste ist und nicht nur die modern-
sten, sondern auch noch immer die alterthümlichsten Staats-
und Gemeindeeinrichtungen aufweist, und dass manche Kantone
in der Gesetzfabrikation und in Gesetzänderungen ganz uner-
schöpflich sind. Höchst interessant sind die officiellen Aufschlüsse,
welche uns die verehrliche Kanzlei des Kantons Schwyz über die
amtliche Festsetzung der Brodpreise und über das Schicksal der
darauf bezüglichen Gesetzgebung in zuvorkommendster Weise
gegeben hat. In erster Linie ist Act zu nehmen von einer
Müller- und Bäckerordnung vom 10. August 1848, welche der
*) Siehe Verhandlungen der St. Gallischen Gemeinnützigen Gesell-
schaft, 1. Heft 1868, Seite 21 — 23.
KW
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