Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

_ 31 nn 
ärtig Betrieb nicht entsprechend geringer sind, als für den grössern. 
atner Endlich können zweckmässige Baulichkeiten, Reinlichkeit, Schutz 
gegen Verschlechterung des Produkts und rationelle Führung des 
lver- Geschäfts in der gemeinsamen, einer Controle unterstellten An- 
Käse stalt besser gewahrt werden, als im kümmerlichen zerstückelten 
ırch- Kinzelbetrieb.« (siehe Bericht des Director Schatzmann in Kreuz- 
von lingen in Bolley’s Bericht S. 300 fl.) 
nur An die Milchproduktion reiht sich ferner als ein neuer In- 
577 dustriezweig die Fabrication conservirter Milch, welche zuerst 
von der amerikanisch-schweizerischen Milchcondensirungs-Gesell- 
ehr, schaft in Cham (Kanton Zug) in grossem Massstabe eingeführt 
von worden ist. Diese Fabrik beschäftigt gegenwärtig 65 erwachsene 
von und 40 unerwachsene männliche, 9 erwachsene und 6 uner- 
wachsene weibliche, mithin zusammen 120 Personen. Dieselbe 
bri- Gesellschaft hat auch in Guin (Kanton Freiburg) und in Gossau 
‚ern (Kanton St. Gallen) ähnliche Fabriken errichtet. 
*aS- Ferner nimmt in der schweizerischen Landwirthschaft der Wein- 
ner und Obstbau einen hervorragenden Platz ein. Das Rebland um- 
ohl fasst 77,000 Jucharten von dem gesammten Flächeninhalte der 
de- Schweiz. Unter allen Weinbau-Kantonen steht Waadt an erster 
er- Stelle mit 16,250 Jucharten, es folgt Zürich mit 15,000, St. Gallen 
Ich mit 7800, Aargau mit 6600, Thurgau mit 5301, Neuenburg 
nd mit 3594, Schaffhausen mit 3500, Genf mit 3164, Bern mit 
es 2500, Baselland mit 2200, Freiburg mit 980, Solothurn mit 
HS 500, Baselstadt mit 374 und Luzern mit 146 Jucharten. Auf 
S- die übrigen Kantone kommen zusammen 9391 Jucharten. "Trotz 
Se der ausgedehnten Weinkultur betrug die Mehreinfuhr von Wein 
en 1872: 688,785 Doppelcentner (4 60 Fr.) Wein in Fässern im 
en Werthe von 41,327,100 Franken und 7,2445 Doppelcentner (& 140 
- Franken), Wein in Flaschen im Werthe von 1,028,230 Fr. 
in Die Forstcultur liegt gerade in den waldreichsten Kantonen, 
mn wie in Schwyz, Uri, Unterwalden, Graubünden, Tessin, Glarus, 
je theilweise noch sehr im Argen. Ein schweizerisches Forstgesetz 
in zur Beschränkung der Willkür von Privaten und Gemeinden im
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.