Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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x Ver= officielle Untersuchungen, Gesetze und Fabrikinspectionen, als 
Jebel- auch noch vielmehr durch freiwillige Enqueten gemeinnütziger 
n, in Gesellschaften den Beschwerden der Arbeiter auf die Spur zu 
viel- kommen und Massregeln zu ihrer Abhülfe zu treffen. In Be- 
heten treff der Fabrikgesetzgebung wird auf den darauf bezüglichen 
Ges Abschnitt verwiesen. 
Anlangend die allgemeinen Klagen gegen die Fabrikindustrie, 
so sind dieselben in der Züricher Enque@te von 1868 *) unter fol- 
| genden Punkten zusammengefasst : 
eit- 1) Die Fabrikarbeiter leben in unzureichenden Verhältnissen 
der Nahrung, Kleidung, Wohnung. 
inden 2) Sie müssen in grosser Zahl in geschlossenen Räumen bei 
inge- ungesunder Luft susammenarbeiten. 
und 3) Sie müssen in sehr einförmiger geisttödtender Weise 
ÄNCS- arbeiten und sind daher für Nebenbeschäftigungen äusserst unge- 
den, schickt und unbrauchbar. 
nents 4) Die meisten Fabrikarbeiter sterben unverhältnissmässig 
und früh gegenüber anderen Ständen. 
Weiz 5) Auch fleissige Arbeiter, die in der Jugend keine höhere 
Con- Bildung genossen haben, können, sobald ihre Kräfte abnehmen, 
mit sich nicht länger selbstständig erhalten und aus eigener Kraft 
elfen ernähren. Manche tüchtige Arbeiter werden schon vom 45sten 
ande Jahre an almosengenössig. 
‚ebot 6) In Folge physischer Uebermüdung der Arbeiter leidet 
is in das Familienleben, insbesondere die Erziehung der Kinder, welche 
urde meist den Müttern überlassen bleibt. 
rnen 7) Am schlimmsten sind die Familienverhältnisse da, wo 
der auch die Frauen genöthigt sind, ihrem Verdienst nachzugehen, 
hen wie dies sehr oft der Fall ist. 
iner F 
ung *) Siehe Untersuchung und Bericht über die Lage der Fabrikarbeiter, 
der erstattet an die gemeinnützige Gesellschaft des Kanton Zürich auf Grund 
der Verhandlungen einer von der Züricher kantonalen gemeinnützigen Ge- 
Man sellschaft niedergesetzten Commission, von Dr. V. Böhmert. (Zürich, 
ırch Schabelitz’sche Buchhandlung, 1868.) 
nr
	        
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