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x Ver= officielle Untersuchungen, Gesetze und Fabrikinspectionen, als
Jebel- auch noch vielmehr durch freiwillige Enqueten gemeinnütziger
n, in Gesellschaften den Beschwerden der Arbeiter auf die Spur zu
viel- kommen und Massregeln zu ihrer Abhülfe zu treffen. In Be-
heten treff der Fabrikgesetzgebung wird auf den darauf bezüglichen
Ges Abschnitt verwiesen.
Anlangend die allgemeinen Klagen gegen die Fabrikindustrie,
so sind dieselben in der Züricher Enque@te von 1868 *) unter fol-
| genden Punkten zusammengefasst :
eit- 1) Die Fabrikarbeiter leben in unzureichenden Verhältnissen
der Nahrung, Kleidung, Wohnung.
inden 2) Sie müssen in grosser Zahl in geschlossenen Räumen bei
inge- ungesunder Luft susammenarbeiten.
und 3) Sie müssen in sehr einförmiger geisttödtender Weise
ÄNCS- arbeiten und sind daher für Nebenbeschäftigungen äusserst unge-
den, schickt und unbrauchbar.
nents 4) Die meisten Fabrikarbeiter sterben unverhältnissmässig
und früh gegenüber anderen Ständen.
Weiz 5) Auch fleissige Arbeiter, die in der Jugend keine höhere
Con- Bildung genossen haben, können, sobald ihre Kräfte abnehmen,
mit sich nicht länger selbstständig erhalten und aus eigener Kraft
elfen ernähren. Manche tüchtige Arbeiter werden schon vom 45sten
ande Jahre an almosengenössig.
‚ebot 6) In Folge physischer Uebermüdung der Arbeiter leidet
is in das Familienleben, insbesondere die Erziehung der Kinder, welche
urde meist den Müttern überlassen bleibt.
rnen 7) Am schlimmsten sind die Familienverhältnisse da, wo
der auch die Frauen genöthigt sind, ihrem Verdienst nachzugehen,
hen wie dies sehr oft der Fall ist.
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ung *) Siehe Untersuchung und Bericht über die Lage der Fabrikarbeiter,
der erstattet an die gemeinnützige Gesellschaft des Kanton Zürich auf Grund
der Verhandlungen einer von der Züricher kantonalen gemeinnützigen Ge-
Man sellschaft niedergesetzten Commission, von Dr. V. Böhmert. (Zürich,
ırch Schabelitz’sche Buchhandlung, 1868.)
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