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»Die speciellen Anschuldigungen gegen die Fabriken liessen
sich wohl richtiger etwa in folgende Worte fassen:
1) Die Fabrikindustrie stört das Familienleben und bringt
damit alles andere aus den Fugen.
2) Die Fabrikindustrie, wie sie heute noch besteht, pflanzt
uns ein körperlich, geistig, sittlich und ökonomisch verkommen-
‚ des Geschlecht, das mit jeder folgenden Generation tiefer sinkt.
3) Sie zehrt nach und nach den Mittelstand auf und sön-
dert die Bevölkerung in Reiche und Arme.
4) In Folge dessen untergräbt sie die Grundlagen der Ge-
meinden, des Staates und der Republik.
5) Ein freundschaftliches Verhältniss zwischen Arbeiter und
Arbeitgeber ist sehr erschwert, theilweise unmöglich.
Zum Voraus muss hier wieder bemerkt werden, dass alle
diese Uebel mehr in der Natur der Sache, als im bösen Willen
der Menschen ihren Grund haben.«
Während die meisten der eben erwähnten Uehelstände in den
Verhältnissen selbst und in den endlichen Schranken der Dinge
wurzeln, welche sich einem noch rascheren wirthschaftlichen Fort-
schritte zu Gunsten der Arbeiter entgegenstellen, sind andere
Beschwerden des schweizerischen Arbeiterstandes gegen Mängel
der bundesstaatlichen oder kantonalen Gesetzgebung oder Ver-
waltung gerichtet. Die besonders laut in den Jahren 1871
und 1872 vor der Bundesrevision ausgesprochen realpolitischen
Forderungen waren: Durchführung des Grundsatzes eines
Schweizerbürgerrechtes, freie gewerbliche Bewegung, freie Nieder-
lassung, Stimmberechtigung der Niedergelassenen in Gemeinde-
angelegenheiten, Gleichförmigkeit des Rechtswesens, Reform des
Zollwesens, Steuerwesens und Unterrichtswesens.
Eine Delegirtenversammlung der schweizerischen Handwerks-
und Gewerbvereine beschloss im September 1870 eine Petition
an die Bundesrevisionscommission in Bern, worin sie u. A. die
Bitte aussprach:
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