Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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»Die speciellen Anschuldigungen gegen die Fabriken liessen 
sich wohl richtiger etwa in folgende Worte fassen: 
1) Die Fabrikindustrie stört das Familienleben und bringt 
damit alles andere aus den Fugen. 
2) Die Fabrikindustrie, wie sie heute noch besteht, pflanzt 
uns ein körperlich, geistig, sittlich und ökonomisch verkommen- 
‚ des Geschlecht, das mit jeder folgenden Generation tiefer sinkt. 
3) Sie zehrt nach und nach den Mittelstand auf und sön- 
dert die Bevölkerung in Reiche und Arme. 
4) In Folge dessen untergräbt sie die Grundlagen der Ge- 
meinden, des Staates und der Republik. 
5) Ein freundschaftliches Verhältniss zwischen Arbeiter und 
Arbeitgeber ist sehr erschwert, theilweise unmöglich. 
Zum Voraus muss hier wieder bemerkt werden, dass alle 
diese Uebel mehr in der Natur der Sache, als im bösen Willen 
der Menschen ihren Grund haben.« 
Während die meisten der eben erwähnten Uehelstände in den 
Verhältnissen selbst und in den endlichen Schranken der Dinge 
wurzeln, welche sich einem noch rascheren wirthschaftlichen Fort- 
schritte zu Gunsten der Arbeiter entgegenstellen, sind andere 
Beschwerden des schweizerischen Arbeiterstandes gegen Mängel 
der bundesstaatlichen oder kantonalen Gesetzgebung oder Ver- 
waltung gerichtet. Die besonders laut in den Jahren 1871 
und 1872 vor der Bundesrevision ausgesprochen realpolitischen 
Forderungen waren: Durchführung des Grundsatzes eines 
Schweizerbürgerrechtes, freie gewerbliche Bewegung, freie Nieder- 
lassung, Stimmberechtigung der Niedergelassenen in Gemeinde- 
angelegenheiten, Gleichförmigkeit des Rechtswesens, Reform des 
Zollwesens, Steuerwesens und Unterrichtswesens. 
Eine Delegirtenversammlung der schweizerischen Handwerks- 
und Gewerbvereine beschloss im September 1870 eine Petition 
an die Bundesrevisionscommission in Bern, worin sie u. A. die 
Bitte aussprach: 
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