Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (1. Band)

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der duction der Arbeitszeit seien die Ansichten verschieden. Während ein Theil 
‚ die der Arbeiter gar keine Herabsetzung der Arbeitszeit verlange, wollen die 
„dogmatischen Socialisten“, dass auf 10 Stunden heruntergegangen werde. 
ngt, Referent glaubt, im Kantonsrath liesse sich eine Normirung der Arbeits- 
des zeit auf 11 Stunden durchsetzen; welche Stellung aber schliesslich das 
be- Volk zu dieser Frage nehmen werde, lasse sich nicht voraussagen. Im 
Ganzen sei die Thatsache zu constatiren, dass die agricole Bevölkerung 
gerade auch in Gegenden mit entwickelter Fabrik-Industrie gegen die ver- 
kürzte Arbeitszeit stimme, weil sie die Consequenzen in Betreff der land- 
wirthschaftlichen Dienstboten befürchte. Der Regierungsrath sei bereit, 
set zum Concordat Hand zu bieten. 
Bern. Der Vertreter von Bern bemerkt: Dort sei die Frage über die 
Fabrikarbeitszeit noch ganz neu und weder bei den Behörden noch bei 
der Arbeiterbevölkerung ernstlich zur Sprache gekommen. AKEin Fabrik- 
zten gesetz bestehe dort nicht; die Kinder seien durch das Schulgesetz bis nach 
ollen erfülltem 15. Altersjahr geschützt. Der Regierungsrath sei aber bereit, 
Zn zu einer Verständigung über gemeinsame Normen Hand zu bieten; um 
20H sich anzuschliessen, müsse er sich selbstverständlich das Volksreferendum 
gen. vorbehalten, und es sei keineswegs mit Sicherheit vorauszusagen, wie sich 
des die vorwiegend agricole Bevölkerung des Kantons zu einer solchen Frage 
den. stellen werde. 
ndes Schwyz. Der Vertreter von Schwyz bemerkt: Schwyz besitze kein 
Fabrikgesetz. Nach eingeholter Erkundigung bestehe das Minimum der 
ISCH Arbeitszeit in den dortigen Baumwolletablissements in 12 und auch bis 
ZU- 14 Stunden. Kinder unter 12 Jahren seien durch das Schulgesetz von der 
mit- Fabrikarbeit ausgeschlossen. Ein Fabrikpolizeigesetz werde Schwyz von 
sich, aus kaum zu Stande bringen; eher wäre es möglich, sich einem Con- 
cordat anzuschliessen, aber auch dafür sei wenig zu hoffen, wenn die Ar- 
e die beitszeit unter 12 Stunden gesetzt werde. 
arus, Glarus. Der. Vertreter von Glarus spricht sich entschieden für 1lstün- 
iden- dige Arbeitszeit aus. Er hält es für gerechtfertigt, wenn die Arbeiter 
rung eine Reduction der bisherigen Arbeitszeit verlangen und für die Pflicht 
Ssen. des Staates, diesem Begehren entgegenzukommen. Dieses Entgegenkommen 
1 sie sei aber auch ein Gebot der Klugheit, um nicht durch Beiseitesetzung der 
isten daherigen Begehren der Arbeiter letztere zu noch grösseren Forderungen 
taat- zu reizen und an die Stelle einer massvoll vorschreitenden Reform eine 
sprungweise Ueberstürzung treten zu lassen. 
ß in Wenn eine Verständigung unter den industriellen Kantonen auf eine 
nder tägliche Arbeitszeit von 11 Stunden zu Stande komme, so seien die schwei- 
lich zerischen Fabrikanten immer noch fähig, mit England, das 10stündige 
den Arbeitszeit, dagegen freilich gegenüber unserer Industrie auch anderweitige 
ganz erhebliche Vortheile hat, concurriren zu können, ohne die Arbeitslöhne re- 
Re- duciren zu müssen. 
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