Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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Sul Fabrik nicht etwa allein jener Einrichtung, sondern noch andern 
dasie Ursachen, wie der guten Leitung des jetzigen technischen Directors, 
zuzuschreiben. ist. 
schlag 
‚je das 
5. Löhne in der Glasfabrikation. 
Bohn Die nachstehenden Angaben betreffen Löhne, welche in der 
Schon Glashütte in Monthey (Kanton Wallis) gezahlt werden. Diese 
Sn Glashütte beschäftigt etwa 50—60 Arbeiter. Die Bezahlung der- 
ch selben ist relativ bedeutend, da ein Arbeiter monatlich bis auf 
ihrend 180 Franken erwerben kann; doch fällt dabei in Betracht die 
ndere, mühsame Nach tarbeit, die Nothwendigkeit langjähriger Uebung, 
Oh bis es der Arbeiter zur eigentlichen Kunstfertigkeit bringen kann, 
ner, die Unterbrechung der Arbeit während 2—3 Wochen, um alljähr- 
selten lich die nöthigen Reparaturen vornehmen zu können. Die Glashütte 
in Monthey beschäftigt sich meist mit Detailarbeiten, Gläsern, Trink- 
Führ- gefässen, Lampengläsern ete., nicht aber mit der Zubereitung von 
lich); Fensterglas, Spiegelglas, Champagnerflaschen ete. und leidet sehr 
SD unter der Beschränkung ihres Absatzes auf die Schweiz. 
an Die Angaben rühren von einem Arbeiter dieser Glashütte her 
n rm und sind dem Referenten von einem zuverlässigen Berichterstatter 
aus Monthey übermittelt worden. Nach diesen Notizen scheiden 
nn sich die Arbeiter der Glashütte in folgende Classen: 
urde 1) Glasmacher; 2) Glasschleifer; 3) Hülfsarbeiter. 
Ad 1. Die Glasmacher werden bezahlt: 
„des ı) nach Stückarbeit, wobei die besten Arbeiter 10 Franken täg- 
ı von lich verdienen ; doch verlangt diese Arbeit langjährige Kunst- 
fertigkeit; 
ik in b) im Taglohn, wobei die tüchtigeren Arbeiter bis auf 8 und 
uhig. 9 Fyanken verdienen können; 
tern, ‘) im Monatslohn, welcher den sogen. Lehrlingen, d. h. den 
nden noch weniger herangerückten Arbeitern gezahlt wird. Dieser 
\ der Lohn beträgt 120—130 Franken per Monat.
	        
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