Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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Die beiden ersten Classen haben in Folge ihrer bessern Be- 
zahlung auch das Risico, ohne Arbeit zu bleiben für den Fall, 
dass ein Hafen, wo das Material gekocht wird, springen sollte, 
was zuweilen vorkommt. Der per Monat bezahlte Arbeiter bezieht 
dessenungeachtet den gleichen Lohn. 
Alle nicht dem Orte angehörigen Glasmacher erhalten ausser 
ihrer Bezahlung freies Logis mit den nothwendigsten Geräth- 
schaften. Es scheint diess auch anderwärts Uebung zu sein. 
Die Arbeitszeit der Glasmacher ist nach Abzug der 
4 Pausen von je 3 zu 3 Stunden 10 Stunden. Dieselbe fängt je 
nach Umständen zu jeder. Stunde des Tages und der Nacht an. 
Der erste Arbeitstag beginnt wöchentlich um Mitternacht vom 
Sonntag auf Montag. 
Ad 2. Glasschleifer. Ihre Bezahlung varlırt von 3 bis 
9 Fr. — 12stündige Arbeitszeit. 
Ad 3. Hülfsarbeiter. Diese unterscheiden sich in: 
1) Büreauangestellte, deren Bezahlung unserm Berichterstatter ' 
unbekannt ist und nach seiner Schätzung von Fr. 1000 bis ' 
3 oder 4000 Franken varliren mag; 
2) Taglohnarbeiter. 2—2'/, und 3 Fr. für 12stündige Arbeit. 
3) Frauenarbeit, z. B. zum Einbinden und Verpacken der Glas- 
waaren; soviel bekannt, 15 Cts. per Stunde. 
4) Kinderarbeit. Dazu werden Knaben von 6 bis 14 Jahren 
verwendet, die durchschnittlich 25 Fr. per Monat gewinnen 
können. / 
« Die Kinder — so berichtet unser Gewährsmann weiter — ha 
werden ebenfalls zur Nachtarbeit benutzt und es ist diese Ver- St 
wendung eine traurige Thatsache. Ihre moralische Bildung leidet In 
jedenfalls bedeutend, um so mehr, als ihnen keine Zeit bleibt be 
zum Besuche der Schulen, woraus es sich auch erklärt, dass oft A 
die bestbezahlten Glasarbeiter des Schreibens und Lesens so zu 
sagen unkundig sind. Eine Statistik hierüber wäre höchst lehr- 
reich. Diese Kinder stammen meist aus den Familien der Glas-
	        
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