Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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x Fall, arbeiter, die ihre Kunst so zu sagen in der Familie erhalten 
sollte, wissen wollen. So hatte es denn auch der Direction der hiesigen 
 ezicht Glashütte die grösste Mühe gekostet, Lehrlinge zuzulassen, ja es 
musste dieses selbst mit dem Entlassen der Mehrzahl der früheren 
me Arbeiter erzwungen werden. — Ich füge noch bei, dass hier durch- 
 eraitlı- schnittlich die Kost eines Arbeiters (Wein nicht inbegriffen) auf 
in Fr. 1. 60 veranschlagt werden muss. Die sehr beschwerliche Arbeit 
verlangt aber einen regelmässigen Genuss von guten Getränken, 
15 der wozu der Wein des Kantons Wallis alle Eigenschaften besitzt. 
ngt je Auch hiefür kann die Ausgabe auf 1 Franken per Tag berechnet 
ht m, werden. » 
t vom 
ı 3 bis % . a 
6. Löhne in der Gasfabrikation. 
in: In der Züricher Gasfabrik sind laut der uns von dem Herrn 
statter Director Hartmann mitgetheilten Auszüge aus den Büchern seit 
00 bis dem Beginn im Jahre 1856 folgende Löhne gezahlt worden. Es 
erhielten im Tagelohn: 
\rbeit. 1856. 1873. Steigerung in Prozent 
‚ Glas- die Handlanger: Fr. 1. 80 Fr. 3. 25 80% 
die Heizer: » 2. 40 » AL 66%, % 
Jahren Die Arbeitszeit beginnt in der Gasfabrik mit Ausnahme der 
vinnen Arbeiter in dem Retortenhause und bei der Dampfmaschine um 
6 Uhr und endigt Abends um 7 Uhr. Für Frühstück wird eine 
Or halbe Stunde, für Mittag 1'/, Stunden und für Abendessen Gn 
6 Ver- Stunde Ruhezeit gegeben. — Im Retortenhause und bei der Dampf- 
leidet maschine dauert die Arbeit je von 7 bis 7 Uhr. Die Arbeiter 
bleibt bei diesen Abtheilungen sind gehalten, ihre Ruhezeit den Bedürf- 
eS oft nissen der vorkommenden Arbeit anzupassen. 
So ZU 
‚ Jehr- 
Glas- 
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