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stehen, im Werthschriften-Archive der Nordostbahngesellschaft,
wenn sie aus Baarschaft bestehen, bei der Hauptkasse deponirt.
Die Baarcautionen, und zwar sowohl die eingezahlten, als die
durch Gehaltsabzüge angesammelten Beträge, werden ä 4%,
Jährlich verzinset.
Seitens der Bürgen unterliegen die Bürgschaftsverpflichtungen
einer dreimonatlichen Aufkündung, während hinwieder der Direction
das Recht zusteht, jederzeit andere Bürgschaft verlangen zu können.
Anlangend den Betrag der Cautionen, die sich bis auf die
untersten Arbeiter erstrecken, so ist der geringste Betrag 500 Fr.,
welcher von den Bahn- und Weichenwärtern gefordert wird.
Ausläufer, Portiers, Abwärte, Gepäckträger, Bremser, Nacht-
wächter, Matrosen, Eilgutarbeiter, Wagenwärter leisten Caution
von 1000 Fr., die Büreau-, Magazin- und Stationsgehülfen, Güter-
schaffner, Conducteure, Schaffner, Wagencontroleure 2000 Fr.,
Locomotivführer, Güterexpedienten, Bahnaufseher, Kohlenschaffner,
Zugführer 3000 Fr., Expeditionssecretäre, Erster Gehülfe, Maga-
zinier, Oberbahnaufseher , Werkführer, Oberzugführer 4000 Fr.,
Registrator, Stationsvorstände, Oberwerkführer, Einnehmer 5 bis
6000 Fr., Secretär der Direction, Chefs der Betriebscontrole,
der Magazinverwaltung, Betriebsinspectoren ete. 8000 Fr., Rech-
nungsrevisor, Buchhalter 15,000 Fr., Adjunct des Hauptkassiers
25,000, Hauptkassier 50,000 Fr.
In Betreff der Arbeitszeit hat die Direction der Nord-
ostbahn dem Referenten ferner mitgetheilt, dass die Nordostbahn-
gesellschaft der im Dezember 1871 getroffenen freiwilligen Ver-
einbarung der schweizerischen Maschinenfabrikanten, die Arbeitszeit
in den mechanischen Werkstätten auf 10'/, Stunden herabzusetzen,
gleich anfangs für ihre Werkstätten beigetreten sei.
« Dabei wird die kurze dem Arbeiter etwa Morgens und
Abends zum Genusse des Morgen- und Abendbrodes gewährte
Zeit ebenfalls als Arbeitszeit gerechnet.
« Die regelmässige Arbeitszeit der übrigen hauptsächlich mit
der Güterverladung beschäftigten Arbeiter beträgt bei der Nordost-