Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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schaft, bahn 11 Stunden. Eine Ausdehnung dieser Arbeitszeit findet 
vonirt. nur in Zeiten besonders starken Güterverkehrs statt und dann- 
Ss die zumal auf den grösseren Stationen auch zum Theil nur mittelst 
4% Aufstellung von Arbeitsschichten, welche einander in der Arbeit 
abzulösen haben. In der Regel findet aber eine Vermehrung der 
ENSEN Arbeitskräfte, sei es bleibend oder blos vorübergehend, statt. 
ection Die durchschnittliche Erhöhung der Taglöhne der Werkstätte- 
)nnen. arbeiter beziffert sich innerhalb der letzten 10 Jahre auf unge- 
af die fähr 35°%; einzelne Branchen der Werkstätte überschreiten diese 
0 Fr., Durchschnittsziffer um ein bedeutendes. 
wird. Auch die Löhnung der gewöhnlichen Güterarbeiter (Güter- 
Vacht- verlader) hat sich für das Minimum von Fr. 2 auf Fr. 2. 60 
yution und für das Maximum von Fr. 3 auf Fr. 3. 50 resp. Fr. 58. 70 
Tüter- gesteigert. Die Löhnung der höher gestellten Vorarbeiter Schaffner 
) Fr., ist hier nicht gerechnet. Ausserdem ist für die Güterarbeiter 
affner, die früher gehandhabte Verpflichtung, bei besonders starkem 
Maga- Güterverkehr noch bis auf 2 Stunden ohne Lohnzuschlag über 
) Fr., die gewöhnliche Arbeitszeit zu arbeiten, weggefallen, indem sie 
5 bis seit einiger Zeit für Mehrleistungen über die gewöhnliche Arbeits- 
ıtrole, zeit hinaus extra entschädigt werden, und zwar nach Verhältniss 
Rech- von 25 bis 30 Cts. per Stunde. » 
ıSSIErS 
z Bernische Staatsbahn. 
Nord- 
bahn- Es erhalten nach Durchschnittsberechnungen : 
Ver- Beim Stationspersonal. 
itszeit Die Vorstände I. Klasse Fr. 2760 
1.5 „ 2050 \ freie Wohnung und Dienstkleidung. 
etzen, » 118 00 
Güterexpedienten „2660 
‚und Gepäckexpedienten „1740 
AA N RR ) 1440 
Wagencontroleure etc. 
;h mit Lademeister 3. 50 per Tag. 
An Güterarbeiter, Gepäckträger, 
rdost- Wagenschieber ete. ® 2. 60 bis Fr. 2. 80 per Tag.
	        
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