Full text: Arbeiterverhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz (2. Band)

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handen wäre:; Zwar, möchte es. Vielen kühn; erscheinen, ‚vonder Möglich- die 
keit ‚eines, solchen Ueberschusses zu‘ sprechen‘! allein ‚wir. glauben! fast die Sci 
Zusicherung, geben; zu können, dass nach ‚einigen Jahreu-der Ueberschuss 
vorhanden sein wird; falls die Bundesversammlung:. die. bezeichnete Tantieme SS 
gewähren will, Es schiene uns jedenfalls-der Mühe werth, den Versuch zu blo- 
machen, da ‚im schlimmsten. Falle nichts: dabei riskirt wird. son‘ 
5119, Wir würden, vorschlagen, zu.diesem Zwecke 20 °/> des. gedachten. Ueber- 
schusses unter die Beamten nach Massgabe der Grösse ihrer fixen Besoldungen Vo) 
zu, vertheilen, und ‚zwar. mit der Beschränkung, dass die Tantieme jedenfalls VE 
nie höher als auf, 25 °/, dieser Jetztern ansteigen ‚dürfe; i Un 
ln. Man’ wird vielleicht die, Einwendung erheben; ‚es. sei.die Post eine Staats- CH 
administration „und..es. sei ‚das System der /Tantieme ‚für solche‘ nicht. am me 
Platze: Dies ist.im Allgemeinen ‚ganz richtig; dieses Systen würde sich auf er 
die Militär-, ‚Justiz: oder Polizeiverwaltung nicht. anwenden lassen. Allein d 
man wird andererseits wohl auch nicht leugnen‘ können, dass! die Post-Ver- n re 
waltung ‚einen‘ ganz andern Charakter hat, als die übrigen Staatsverwaltungen. in 
Die ‚Postyerwaltung ‚ist ein grosses /Transportgeschäft, welches als solches A 
. . Brut . Aus 
gleiche Natur hat wie alle andern ähnlichen Privatunternehmungen und welches N 
dieser, Natur, entsprechend behandelt werden; muss. Wenn solches nicht ge- BE 
schieht, so, erschallt ‚ja stets von, allen Seiten. und ‚ganz. mit Recht Klage, N 
dass ‚man, büreaukratische ‚Grundsätze, in / ein. Gebiet hinübertrage, wo. sie DA 
gar, nicht, am, Platze, seien... Allerdings. .kommen. dann ‚bei. der Postverwal- { a 
tung noch bedeutende öffentlicheInteressen- hinzu, welche nicht‘ aus ta 
industriellen Gesichtspunkten erledigt werden können: Allein die Wahrung ES 
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dieser Interessen ist, nicht Sache: der: subalternen Beamten, sondern ‚der a 
leitenden Behörden, nämlich der Bundesversammlung, des Bundesrathes und 7 
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des Vorstandes des Postdepartements, welche selbstverständlich beim Geschäfts- 08 
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gewinn nicht ökonomisch interessirt werden sollen. „Da. alle Entscheidungen lei 
über Diensterweiterungen und Verbesserungen nach wie vor immer von diesen 8 
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Kreisen ausgehen, die Bundesversammlung selbst alljährlich die Spezialcredite 
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für die, zu machenden Ausgaben normirt. und. die Geschäftsführung prüft, 
S . N a er I 
da über jede Verfügung der Beschwerdeweg an, die. höchsten Instanzen. offen von 
steht, so ‚ist nicht zu fürchten, dass gerechtfertigte Begehren der Bevölke- lich 
rung unberücksichtigt bleiben. Ohnehin ist.ja der Postdienst.in der Schweiz 
ne . TO en . des 
in einer Weise entwickelt, dass man sich über. Vernachlässigung volkswirth- zn 
schaftlicher, Interessen gewiss, mit. ‚Grund nicht beklagen kann ‚und‘ es. ist 5 
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nicht ‚zu besorgen, dass jene Behörden, auf welchen am Ende. doch die ganze löst 
Verantwortlichkeit gegenüber, dem Volke liegt, jemals ‚gewillt sein könnten f 
diese Volksinteressen, zu. vernachlässigen. 
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„(1 Jedenfalls ‚schiene ‚uns, ein diesfälliger Versuch: um so gerechtfertigter, ind 
als ‚einerseits dabei, wie bemerkt; nicht das Geringste riskirt wird und ander- shre 
seits .die Bundesversammlung, ja stets nach Belieben wieder anders verfügen wen 
kann, wenn sich „in der, Folge Uebelstände ergeben sollten. „Wir möchten ac} 
einen, solchen, Versuch um. so.mehr empfehlen, alsıer unter allen Umständen
	        
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